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23.05.2012

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11.11.2008

Ingrid Fischbach

Jubiläum zum Frauenwahlrecht Grund zu feiern

90 Jahre Frauenwahlrecht




Anlässlich des 90jährigen Jubiläums des Frauenwahlrechts seit dem 12. November 1918 erklärt die Vorsitzende der Gruppe der Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingrid Fischbach MdB:


Mit der Weimarer Verfassung wurde am 12. November 1918 das Wahlrecht für Männer und Frauen ab dem 20. Lebensjahr gesetzlich verankert und am ersten Wahltag, im Januar 1919, von einer überwältigenden Mehrheit angenommen. 82 Prozent der wahlberechtigten Frauen gaben ihre Stimme ab und 37 weibliche Abgeordnete zogen ins Parlament ein. Erst zehn Jahre zuvor hatte das Reichsvereinsgesetz vom Jahre 1908 Frauen den Beitritt zu Parteien erlaubt.

Heute beträgt der Frauenanteil im Bundestag mit 197 von 612 Abgeordneten 32,2 Prozent. In der Regierung führen Frauen sechs von 14 Ministerien. Mit Angela Merkel hat Deutschland in dieser Legislaturperiode zum ersten Mal eine Frau an der Spitze der Regierung. Die Bundeskanzlerin hat diese Zeit mit ihrem erfolgreichen Führungsstil geprägt. Ihre Kanzlerschaft und die hohe Frauenquote ihrer Regierung ist ein bedeutender Schritt – und zudem auch ein Signal für alle Frauen. Mädchen und Frauen können ganz konkret erleben, dass ihnen die Möglichkeit, Politik mitgestalten zu können und verantwortungsvolle Positionen einzunehmen, offen steht.

Jetzt liegt es auch an uns Frauen, unsere Rechte wahrzunehmen, wählen zu gehen und sich politisch zu engagieren. Nur so können wir die Entwicklung, die vor 90 Jahren begann, auch weiter erfolgreich fortsetzen.
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