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13.11.2008

(187. Sitzung)
Stand: 20.05.2012, 16:53 Uhr

Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente


1 Stunde

Der Entwurf setzt den Auftrag des Koalitionsvertrages um, die aktive Arbeitsmarktpolitik auf der Grundlage einer durchgeführten Wirksamkeitsanalyse neu auszurichten. Der Gesetzentwurf zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente knüpft an die Strukturreformen am Arbeitsmarkt an. Er zielt darauf ab, in der Arbeitsförderung des Bundes die Mittel der Beitrags- und Steuerzahler noch effektiver und effizienter einzusetzen und gleichzeitig die arbeitsmarktpolitischen Handlungsmöglichkeiten zu erweitern.

Es wird ein Rechtsanspruch auf Förderung der Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses eingeführt. Damit werden die Eingliederungschancen und die mittelfristigen beruflichen Entwicklungschancen gering qualifizierter Ausbildungssuchender und Arbeitsloser deutlich verbessert. Die Maßnahme schafft Fundament und Motivation für weitere Qualifizierungsschritte, die das Risiko der Arbeitslosigkeit verringern. Hierdurch kann die die Solidargemeinschaft der Beitragszahler langfristig entlasten werden.

Unwirksame Instrumente werden abgeschafft.

Der Entwurf legt die Grundlage für einen neuen Zielsteuerungsprozess zwischen der Bundesagentur für Arbeit und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, der in den Abschluss einer Zielvereinbarung mündet.

Mit dem Entwurf wird die Vermittlung als Kernbereich der Arbeitsmarktpolitik gestärkt und entbürokratisiert. Es wird ein Vermittlungsbudget eingeführt. Hierin gehen neun bisherige Einzelleistungen auf. Das Vermittlungsbudget ermöglicht es den Vermittlungsfachkräften vor Ort, eine individuelle und bestmögliche Förderung der arbeitsuchenden Arbeitnehmer vorzunehmen.

Außerdem werden die Instrumente zur Arbeitsmarktintegration von Arbeitslosengeld II - Beziehern neu geordnet.


Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente