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23.05.2012

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25.06.2008

Otto Bernhardt, Klaus-Peter Flosbach

MoRaKG stärkt junge, innovative Unternehmen

Forschung und Entwicklung in Deutschland attraktive Rahmenbedingungen bieten




Zur heutigen Verabschiedung des Gesetzes zur Stärkung der Rahmenbedingungen für Kapitalanlagegesellschaften (MoRaKG) im Finanzausschuss und zur bevorstehenden 2./3. Lesung des Gesetzentwurfs im Deutschen Bundestag am 27. Juni 2008 erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Otto Bernhardt MdB, und der zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Finanzausschuss, Klaus-Peter Flosbach MdB:


Mit dem MoRaKG verbessern wir die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Wagniskapital- und Unternehmensbeteiligungsgesellschaften in Deutschland. Notwendiges Beteiligungskapital kann so in sicheren gesetzlichen Rahmenbedingungen vermehrt für junge Unternehmen zur Verfügung gestellt werden.

Im Gesetzgebungsverfahren konnte die Union wesentliche Verbesserungen am Gesetzentwurf erzielen. So ist neu und allein auf Wirken der Union in das Gesetz die Förderung von Business Angels aufgenommen worden. Sie erhalten einen maximalen Freibetrag von 200.000 Euro für die Veräußerung von Anteilen an einer Zielgesellschaft. Die Mindeststückelung für Anteile an einer Wagniskapitalgesellschaft konnten wir von 50.000 Euro auf 25.000 Euro halbieren. Ein Engagement in junge, innovative Unternehmen wird somit für einen breiteren Kreis attraktiver.

Die Union hält das MoRaKG für eine erste wichtige Maßnahme, um Forschung und Entwicklung in Deutschland attraktive Rahmenbedingungen zu bieten. Die Furcht der SPD vor Finanzinvestoren hat einen größeren Schritt zur Förderung von Wagniskapital leider verhindert.
MoRaKG stärkt junge, innovative Unternehmen