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30.07.2010

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24.07.2007

Peter Bleser

Kompromiss bei grüner Gentechnik besser als Stillstand

Haftungsfrage zur Bedeutungslosigkeit herabgesunken - Union für prozessorientierte Kennzeichnung




Anlässlich der Pressekonferenz von Bundesminister Seehofer zur Novellierung des Gentechnikrechtes, erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB:


Es ist zu begrüßen, dass nach einem langen Beratungsmarathon nun endlich ein Kompromiss gefunden ist, der den Weg für das Gesetzgebungsverfahren freimacht. Wichtig ist, dass mit dem Abstand von 150 Metern von herkömmlichem zu gentechnisch verändertem Mais und 300 Metern zwischen Flächen mit Biomais und gentechnisch verändertem Mais zum ersten Mal rechtsverbindliche Sicherheitsabstände festgesetzt werden, denn nach derzeitiger Rechtslage beträgt der Sicherheitsabstand 0 Meter. Damit ist die Haftungsfrage zur Bedeutungslosigkeit herabgesunken, denn bei diesen Abständen ist ein unerwünschter Eintrag nicht zu erwarten. Zu begrüßen ist die Möglichkeit, dass Landwirte sich im Einvernehmen auf geringere Abstände einigen können. Der Abstand von 300 Metern zu Ökomais hat in der Praxis wenig Bedeutung, da in Deutschland kaum Ökomais angebaut wird.

Auf Wunsch der SPD soll die Lebensmittelkennzeichnung so geändert werden, dass eine Kennzeichnung „ohne Gentechnik“ auch möglich ist, wenn das Lebensmittel unter Verwendung gentechnisch veränderter Mikroorganismen hergestellt wurde. Dies ist eine Aufweichung der von Bundesminister Seehofer 1998 geschaffenen Regelung. Wir sind immer für Klarheit und Wahrheit eingetreten, d. h. für eine prozessorientierte Kennzeichnung. Dies würde nach Einschätzung der Lebensmittelwissenschaft bedeuten, dass 80 Prozent unserer Lebensmittel als gentechnisch verändert zu kennzeichnen wären.
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