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22.01.2009
Kein einziger Tarifvertrag wird verdrängt
Ausweitung des Arbeitnehmerentsendegesetz
Die Koalition hat am Donnerstag zwei Regierungsentwürfe zum Arbeitsmarkt im Bundestag verabschiedet: Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz entwickelt das bisherige Verfahren zum Erlass der Mindestlohnverordnung weiter. Das Gesetz über Mindestarbeitsbedingungen aus dem Jahr 1952 wird modernisiert. "Weder durch das Mindestarbeitsbedingungsgesetz noch durch das Entsendegesetz wird ein einziger Tarifvertrag verdrängt", unterstreicht Ralf Brauksiepe in der Debatte.
Die Koalition hat heute zwei Regierungsentwürfe zum Arbeitsmarkt verabschiedet: Der Entwurf zum Arbeitnehmer-Entsendegesetz entwickelt das bisherige Verfahren zum Erlass der Mindestlohnverordnung weiter. Gesetzliche Lohnuntergrenzen sollen für die Pflegedienste, die industriellen Großwäschereien, das Wach- und Sicherheitsgewerbe, die Abfallwirtschaft, die Bergbauspezialdienste sowie für den Bereich Aus- und Weiterbildung eingeführt werden. Das bisherige Verfahren über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen wird modernisiert.
Für die Union unterstrich der arbeitsmarktpolitische Sprecher Ralf Brauksiepe, dass jeder Tarifvertrag, der in Branchen mit geringer Tarifbindung bisher besteht, weiter fortbestehen könne: „Es gibt für die Tarifvertragsparteien Luft zum Atmen. Der Folgetarifvertrag muss nicht unmittelbar anschließen, sondern es gibt die Möglichkeit, dass sich die Tarifvertragsparteien zusammensetzen und zu einer neuen Lösung kommen. Für jeden einzelnen bestehenden Tarifvertrag gibt es Bestandsschutz.“ Weder durch das Mindestarbeitsbedingungengesetz noch durch das Entsendegesetz werde ein einziger Tarifvertrag verdrängt.
Deswegen ersetze die Koalition die Tarifvertragsparteien nicht durch die Regelungen in diesen Gesetzentwürfen, sondern stärke sie. Der Staat sei nicht der bessere Tarifpartner oder der bessere Lohnfestsetzer, unterstrich Brauksiepe.
Brauksiepe stellte mit Blick auf die Zeitarbeitsbranche für die Union klar: „Wo Tarifkonkurrenz besteht, werden wir als Gesetzgeber nicht die Tarifkonkurrenz in der Weise angehen, dass wir bestimmte Tarifverträge verdrängen. Deswegen wird die Branche der Zeitarbeit nicht ins Entsendegesetz aufgenommen... Wir respektieren die Tarifautonomie, und zwar auch in der Zeitarbeit.“
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