Hier startet der Seiteninhalt. Der Accesskey zur Rückkehr zum Seitenanfang ist die Ziffer 1.
19.10.2006
Ingrid Fischbach,
Johannes Singhammer,
Elisabeth Winkelmeier-BeckerKein Zuwanderungsanreiz durch Familienleistungen
Ausländer mit vorübergehender Aufenthaltsgenehmigung werden als Empfänger von Familienleistungen ausgeschlossen
Anlässlich der heutigen 2./3. Lesung des Gesetzes zur Anspruchsberechtigung von Ausländern bei Familienleistungen erklärt der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Johannes Singhammer MdB, gemeinsam mit der zuständigen Berichterstatterin, Ingrid Fischbach MdB sowie Elisabeth Winkelmeier-Becker MdB:
Das neue Elterngeld und andere Familienleistungen dürfen keinen Zuwanderungssog auslösen. Nur die auf Dauer in Deutschland lebenden Menschen haben einen Anspruch und müssen gefördert und unterstützt werden.
In dem vorliegenden Gesetzentwurf werden die Anspruchsvoraussetzungen von Ausländern hinsichtlich Kindergeld, Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuss - unter Beachtung der differenzierten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts - neu geregelt.
Die CDU/CSU-Fraktion konnte durchsetzen, dass Ausländer mit vorübergehender Aufenthaltsgenehmigung als Empfänger von Familienleistungen ausgeschlossen werden. Dies gilt für insbesondere für folgende Ausländergruppen: Spezialisten, die sich vorübergehend in Deutschland aufhalten (z. B. Spezialitätenköche) sowie Studenten, Auszubildende und Kriegsflüchtlinge.
Die Union konnte damit sicherstellen, dass mit der Neuregelung keine Anreize zur Zuwanderung nach Deutschland gesetzt werden.