Die Arbeitsgruppe Haushalt der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist zuständig für den Bundeshaushalt und die mittelfristige Finanzplanung und alle damit im Zusammenhang stehenden Themen wie etwa Steuerschätzung, Verschuldung, EU-Stabilitätspakt. Sie vertritt die Interessen der Unionsfraktion im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages.
Die Haushaltspolitik im vergangenen Jahr wurde beherrscht von den Themen Abbau der Neuverschuldung, Euro-Stabilisierung und Energiewende.
Haushaltskonsolidierung
Wesentliche Teile des Mitte 2010 beschlossenen Zukunftspaketes zum Abbau der Neuverschuldung und des strukturellen Defizits mit einem Volumen von knapp 82 Mrd. Euro für den Zeitraum 2011 bis 2014 hat die Koalition bereits umgesetzt. Damit hat sie die Voraussetzungen für eine wachstumsfreundliche Haushaltskonsolidierung geschaffen. Die hervorragende konjunkturelle Entwicklung mit starken Wachstumsraten und Rekordzahlen am Arbeitsmarkt bestätigen unsere Maßnahmen und helfen uns beim Abbau der Neuverschuldung. Nach der aktuellen Finanzplanung der Bundesregierung soll die Nettokreditaufnahme von 44 Mrd. Euro im Jahr 2010 auf 14,7 Mrd. Euro im Jahr 2015 reduziert werden.
Euro-Stabilisierung
Seit dem Frühjahr 2010 beschäftigen wir uns intensiv mit der Bewältigung der Staatsschuldenkrise einiger Länder im Euro-Raum. Ziele unseres Handelns sind:
- einen Beitrag zur Sicherung der Finanzstabilität im Euro-Gebiet zu leisten, wobei der verantwortungsvolle Umgang mit deutschen Steuergeldern eine wesentliche Leitlinie unseres Handeln ist,
- das Auseinanderbrechen der Währungsunion und den unkontrollierten Zahlungsausfall eines Eurostaates mit unabsehbaren Folgen für die finanzielle und wirtschaftliche Situation Europas und der Weltwirtschaft zu verhindern,
- die Zukunftschancen Deutschlands und Europas mit einem stabilen Euro noch weiter zu steigern.
Im Mai 2010 beteiligte sich Deutschland mit den anderen Euro-Mitgliedstaaten und dem Internationalen Währungsfonds (IWF) am ersten Rettungspaket für Griechenland. Der Deutsche Bundestag beschloss am 7. Mai 2010 das Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen zum Erhalt der für die Finanzstabilität in der Währungsunion erforderlichen Zahlungsfähigkeit der Hellenischen Republik. Das Gesetz ermächtigt das Bundesministerium der Finanzen, Gewährleistungen bis zur Höhe von insgesamt 22,4 Milliarden Euro für Kredite an Griechenland zu übernehmen.
Ebenfalls im Mai 2010 haben sich die Staats- und Regierungschefs der Euro-Gruppe und der Rat für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN-Rat) auf einen europäischen Stabilisierungsmechanismus zur Wahrung der Finanzmarktstabilität in Europa („Euro-Rettungsschirm“) geeinigt. Dieser Euro-Rettungsschirm setzt sich zusammen aus dem auf eine EU-Verordnung gestützten europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) und der europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF). Der Deutsche Bundestag hat am 21. Mai 2010 das Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus verabschiedet. Er hat damit die gesetzliche Grundlage für den deutschen Beitrag an notwendigen Stützungsmaßnahmen der EFSF geschaffen. Das Gesetz ermächtigt das Bundesministerium der Finanzen, Gewährleistungen zur Absicherung von Krediten bis zu einer Höhe von 147,6 Milliarden Euro zu übernehmen, die die EFSF aufnimmt. Im Herbst 2010 nahmen Irland und im Frühjahr 2011 zusätzlich Portugal Finanzhilfen des Rettungsschirms in Anspruch.
An allen Programmen ist auch der IWF substanziell beteiligt. Im Gegenzug für die Finanzhilfen verpflichteten sich die drei Länder zu umfangreichen Reform- und Sparmaßnahmen, um sich mittelfristig wieder selbstständig über die Finanzmärkte finanzieren zu können.
Energiewende
Angesichts der in technischer, volkswirtschaftlicher und gesellschaftspolitischer Hinsicht historischen Dimension der Entscheidung zum beschleunigten Ausstieg aus der Kernenergie sind die Belastungen des Bundeshaushalts vertretbar. Nach dem Wegfall der Zahlungen der Energieversorgungsunternehmen in das Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ aufgrund der Rücknahme der Laufzeitverlängerung wurde der Fonds dauerhaft auf eine solide Einnahmebasis gestellt. Ab 2012 werden alle Einnahmen aus der Versteigerung der CO2-Emissionszertifikate in den Fonds fließen. Ab dem Jahr 2013 stehen dem Fonds Einnahmen von voraussichtlich über 3 Mrd. Euro jährlich zur Verfügung. Damit können aus dem Fonds eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung gefördert und Ausgaben zur Entwicklung der Elektromobilität finanziert werden. Das Aufkommen aus der Kernbrennstoffsteuer wird nach der dauerhaften Abschaltung von Kernkraftwerken künftig geringer ausfallen als ursprünglich geplant. Dennoch leisten die Energieversorgungsunternehmen mit der Steuer weiterhin einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung und zur Sanierung der Schachtanlage Asse II.
Welche Ziele verfolgt die AG für die zweite Halbzeit?
Bekämpfung der Staatsschuldenkrise – Verbesserung der EFSF und Einrichtung des ESM
Die Staatsschuldenkrise im Euroraum wird uns auch in den kommenden Monaten und Jahren beschäftigen. Trotz aller bisher umgesetzten Stabilisierungsmaßnahmen konnte die Krise bisher nicht beendet werden. Es geht daher jetzt darum, neben den kurzfristigen Krisenmaßnahmen auch ein dauerhaftes Instrumentarium einzurichten, welches die Eurozone und ihre gemeinsame Währung wieder auf solide Füße stellt. Die Federführung im Deutschen Bundestag obliegt dafür dem Haushaltsausschuss. Die Arbeitsgruppe Haushalt wird bei der gesetzlichen Umsetzung insbesondere darauf achten, dass die Risiken für den Bundeshaushalt so gering wie möglich ausfallen und dass das deutsche Parlament in ausreichender Form seine Haushaltshoheit wahrenden Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte erhält. Nach eingehenden Beratungen haben wir im September die Erweiterung der effektiven Ausleihkapazität sowie der Befugnisse des bis Mitte 2013 geltenden Euro-Rettungsschirms (EFSF) gesetzlich verankert. Damit kann die EFSF Krisen frühzeitig und umfassend unterbinden und Ansteckungsgefahren bekämpfen.
Gleichzeitig haben wir mit der nationalen Umsetzung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) begonnen. Dabei legen wir großen Wert darauf, dass der Deutsche Bundestag bei allen wichtigen Entscheidungen in angemessener Weise beteiligt wird. Und auch beim ESM gilt: Ohne Schuldendienst, Strukturreformen und ohne Beteiligung der Gläubiger im äußersten Fall wird es Hilfen für Not leidende Euro-Staaten nicht geben.
Konsequente Fortsetzung der Haushaltskonsolidierung
Die Einhaltung der verfassungsrechtlichen Schuldenbremse und die konsequente Verringerung der Neuverschuldung sind Kernelemente der unionsgeführten Haushalts- und Finanzpolitik und haben für uns oberste Priorität. Der Erfolg, dass Deutschland in diesem und in den kommenden Jahren deutlich unter der maximal erlaubten Neuverschuldung der Schuldenbremse liegen wird, reicht uns nicht aus. Wir wollen mehr als das Minimum der Schuldenbremse (Neuverschuldung von 0,35 Prozent des Bruttoinlandprodukts ab dem Jahr 2016) erreichen. Unser Ziel bleibt, schnellstmöglich einen ausgeglichenen Bundeshaushalt ohne neue Schulden vorzulegen und damit den Abbau des angehäuften Schuldenberges anzugehen. In den parlamentarischen Beratungen zum Bundeshaushalt 2012 werden wir deshalb beim Abbau der Neuverschuldung noch ehrgeiziger sein, als vom Bundesfinanzminister ohnehin schon geplant.
Insgesamt werden wir in unseren Anstrengungen für notwendige Strukturreformen zur Haushaltskonsolidierung nicht nachlassen. Ohne Maßnahmen zur Gegenfinanzierung gibt es keine Spielräume für umfangreiche neue strukturelle Ausgaben oder Mindereinnahmen. Dies gilt auch für die von den Parteivorsitzenden der Koalitionsfraktionen für das Jahr 2013 angekündigten Korrekturen bei der sogenannten kalten Progression zur steuerlichen Entlastung unterer und mittlerer Einkommensbezieher.
Zur Verbesserung der Infrastruktur ist ein Sonderprogramm wünschenswert beispielsweise für den Bereich der Straßen, zur Sanierung von Brücken oder auch für bessere Internetverbindungen. Dieses Vorhaben ist jedoch nur umsetzbar, wenn es mit der Schuldenbremse des Grundgesetzes und dem Ziel des Abbaus der Neuverschuldung in Einklang zu bringen wäre. Dies werden die parlamentarischen Beratungen zum Bundeshaushalt 2012 zeigen!