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11.10.2007

Leo Dautzenberg, Georg Fahrenschon, Klaus-Peter Flosbach

Guter Tag für Fondsstandort Deutschland und Entwicklungspolitik

Öffnung des Investmentgesetzes für Mikrofinanz-Publikumsfonds




Anlässlich des abschließenden Berichterstattergesprächs der Koalitionsfraktionen zum Investmentänderungsgesetz am heutigen Tage erklären der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Finanzausschuss, Leo Dautzenberg MdB, der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Georg Fahrenschon MdB, und der zuständige Berichterstatter, Klaus-Peter Flosbach MdB:


Heute ist ein guter Tag für den Fondsstandort Deutschland und die deutsche Entwicklungspolitik: Künftig dürfen Mikrofinanz-Publikumsfonds aufgelegt werden, die in die Vergabe von Kleinstkrediten an Unternehmen in Entwicklungsländern investieren. Wir haben unseren Koalitionspartner endlich von der Bedeutung dieses Projekts überzeugen können. Die Öffnung des Investmentgesetzes für Mikrofinanz-Publikumsfonds ist ein wichtiges entwicklungspolitisches Signal; zugleich ist das neue Produkt ein attraktives Angebot an den Verbraucher. Immer mehr Menschen möchten einen Teil ihrer Geldanlage in einen guten Zweck investieren. Der Mikrofinanz-Publikumsfonds ist dafür ein hervorragendes Instrument, weil der Anleger bereits mit einem geringen Einzahlungsbetrag bei den Empfängern in den Entwicklungsländern eine große Wirkung erzielen kann.

Neben der Öffnung des Investmentgesetzes für Mikrofinanz-Publikumsfonds haben wir uns mit unserem Koalitionspartner auf zusätzliche Verbesserungen am Investmentänderungsgesetz verständigt. Besonders wichtig ist uns die weitere Liberalisierung bei den Spezialfonds. Gegenüber dem vorliegenden Regierungsentwurf wollen wir die Anlagegrenzen bei den Spezialfonds weiter lockern und noch klarer fassen. Damit stärken wir die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands als Produktionsstandort für Spezialfonds.

Auch den Offenen Immobilienfonds wollen wir noch konkurrenzfähiger machen. Daher haben wir uns dazu entschlossen, ihm die Beteiligung an mehrstöckigen Immobiliengesellschaften zu erlauben, sofern diese zu 100 Prozent erfolgt.

In unseren Berichterstattergesprächen haben wir den Regierungsentwurf zum Investmentänderungsgesetz zudem daraufhin überprüft, ob er tatsächlich konsequent auf überflüssige Reglementierung verzichtet. An einigen Stellen haben wir hier nachgebessert und so beispielsweise Kapitalanlagegesellschaften, die ausschließlich Spezialfonds verwalten, von der Verpflichtung eines unabhängigen Aufsichtsratsmitglieds ausgenommen.

Mit den heute final vereinbarten Änderungen werden wir am 24. Oktober im Finanzausschuss ein Investmentänderungsgesetz verabschieden, das den Fondsstandort Deutschland konkurrenzfähiger macht und die Innovationsfähigkeit im Markt fördert.
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