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  • Dr. Peter Tauber: @herrlarbig sie drehen mir das Wort im Mund rum! :-) ich brauche weder Nachhilfe in Sachen Freiheit noch bezüglich abgeordnetenpfichten.
    09.02.2012 07:05 h
  • Uwe Schummer: Aufbruch, Gespräch zwischen Bürgermeister des Kreises Viersen und Bundesverkehrsminister Ramsauer im Paul-Loebe-Haus in Berlin. #Verkehr.
    09.02.2012 07:03 h
  • Dr. Peter Tauber: @herrlarbig dito. Ich wünsche mir weniger Skepsis und mehr Offenheit ggenüber Volksvertretern. Die meisten geben sich richtig Mühe!
    09.02.2012 00:19 h
  • Uwe Schummer: #MeinMorgenMotto: Erkenne dich selbst. Inschrift im Apollotempel in Delphi.
    09.02.2012 00:19 h
  • Dr. Peter Tauber: @presroi das Prozess nicht akzeptabel ist, Europa das ändern muss und wir und uns unabhängig dieser Hypothek mal die Sache anschauen? :-)
    09.02.2012 00:18 h

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06.03.2009

(209. Sitzung)
Stand: 09.02.2012, 04:53 Uhr

Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz – FMStErgG


90 Minuten

Das im Oktober 2008 verabschiedete Finanzmarktstabilisierungsgesetz (FMStG) hat durch Einrichtung eines Finanzmarktstabilisierungsfonds wesentlich zur Stabilisierung des deutschen Finanzmarktes beigetragen. Die Erfahrungen der vergangenen Monate haben aber auch gezeigt, dass die geschaffenen Rahmenbedingungen im Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz und die gesellschaftsrechtlichen Begleitmaßnahmen für Rekapitalisierungsmaßnahmen in einigen Punkten ergänzt werden müssen, um dem Fonds eine flexiblere Handhabung der vorhandenen Stabilisierungsinstrumente zu ermöglichen. Dazu sieht der Gesetzentwurf vor allem Verbesserungen bei den Begleitregelungen im Gesell Schafts- und Übernahmerecht vor, damit die Stabilisierungsmaßnahmen schnell greifen können.

Darüber hinaus ist deutlich geworden, dass es Fälle gibt, in denen sich Stabilisierungsmaßnahmen auf zivilrechtlichem Wege nicht mit der notwendigen Transaktionssicherheit umsetzen lassen. Im Zuge dieser Finanzkrise und vergangener Krisen haben Staaten wie Großbritannien und Schweden in den 1990er Jahren die Erfahrung gemacht, dass es in Einzelfallen zum Zweck der Finanzmarktstabilisierung erforderlich sein kann, ein Unternehmen des Finanzsektors zeitweise zu verstaatlichen. Eine entsprechende Regelung ist mit dem Rettungsübernahmegesetz nun auch in diesem Entwurf vorgesehen.

Zur Sicherung des öffentliches Gutes „Finanzmarktstabilität" schafft der Gesetzentwurf nunmehr eine zeitlich befristete Möglichkeit, Anteile an einem Unternehmen des Finanzsektors und Wertpapierportfolien gegen angemessene Entschädigung zugunsten des Bundes oder des Finanzmarktstabilisierungsfonds zu verstaatlichen. Die Möglichkeit, ein Enteignungsverfahren einzuleiten, endet am 30. Juni 2009. Die Verstaatlichung ist ultima ratio. Sie ist nur zulässig, wenn andere rechtlich und wirtschaftlich zumutbare Lösungen zur Sicherung der Finanzmarktstabilität nicht mehr zur Verfügung stehen.

Die anhaltende Finanzmarktkrise und die Volatilität an den Kapitalmärkten erfordert es, dass die teils verbesserten, teils neuen Instrumentarien zur Sicherung der Finanzmarktstabilität möglichst schnell zur Verfügung stehen.