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  • Uwe Schummer: #MeinMorgenMotto: Wenn man die Wahrheit sagt, kann man sicher sein, früher oder später ertappt zu werden. Oscar Wilde.
    04.02.2012 04:46 h
  • Erwin Rüddel: Entspannter Karnevalsausklang bei den "Wenter Klaavbrödern" in Windhagen. Viele Bekannte und Freunde bei meinem Heimatverein getroffen.
    04.02.2012 03:06 h
  • Erwin Rüddel: war gestern beim Karneval in Peterslahr. Familiäre Brauchtumspflege mit viel Herz und Engagement. Das ganze Dorf ist dabei.
    04.02.2012 03:02 h
  • Dorothee Bär: @DWoehrl Erst am Freitag. Wolltest Du nicht schon längst schlafen?!? ;-)
    04.02.2012 01:05 h
  • Dr. Peter Tauber: Meine Rede! RT @nowrap: @ReneWaller Wirklich schade das #MaxSchad nicht selbst twittert ...
    04.02.2012 00:57 h

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06.03.2009

(209. Sitzung)
Stand: 31.01.2012, 03:09 Uhr

Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz – FMStErgG


90 Minuten

Das im Oktober 2008 verabschiedete Finanzmarktstabilisierungsgesetz (FMStG) hat durch Einrichtung eines Finanzmarktstabilisierungsfonds wesentlich zur Stabilisierung des deutschen Finanzmarktes beigetragen. Die Erfahrungen der vergangenen Monate haben aber auch gezeigt, dass die geschaffenen Rahmenbedingungen im Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz und die gesellschaftsrechtlichen Begleitmaßnahmen für Rekapitalisierungsmaßnahmen in einigen Punkten ergänzt werden müssen, um dem Fonds eine flexiblere Handhabung der vorhandenen Stabilisierungsinstrumente zu ermöglichen. Dazu sieht der Gesetzentwurf vor allem Verbesserungen bei den Begleitregelungen im Gesell Schafts- und Übernahmerecht vor, damit die Stabilisierungsmaßnahmen schnell greifen können.

Darüber hinaus ist deutlich geworden, dass es Fälle gibt, in denen sich Stabilisierungsmaßnahmen auf zivilrechtlichem Wege nicht mit der notwendigen Transaktionssicherheit umsetzen lassen. Im Zuge dieser Finanzkrise und vergangener Krisen haben Staaten wie Großbritannien und Schweden in den 1990er Jahren die Erfahrung gemacht, dass es in Einzelfallen zum Zweck der Finanzmarktstabilisierung erforderlich sein kann, ein Unternehmen des Finanzsektors zeitweise zu verstaatlichen. Eine entsprechende Regelung ist mit dem Rettungsübernahmegesetz nun auch in diesem Entwurf vorgesehen.

Zur Sicherung des öffentliches Gutes „Finanzmarktstabilität" schafft der Gesetzentwurf nunmehr eine zeitlich befristete Möglichkeit, Anteile an einem Unternehmen des Finanzsektors und Wertpapierportfolien gegen angemessene Entschädigung zugunsten des Bundes oder des Finanzmarktstabilisierungsfonds zu verstaatlichen. Die Möglichkeit, ein Enteignungsverfahren einzuleiten, endet am 30. Juni 2009. Die Verstaatlichung ist ultima ratio. Sie ist nur zulässig, wenn andere rechtlich und wirtschaftlich zumutbare Lösungen zur Sicherung der Finanzmarktstabilität nicht mehr zur Verfügung stehen.

Die anhaltende Finanzmarktkrise und die Volatilität an den Kapitalmärkten erfordert es, dass die teils verbesserten, teils neuen Instrumentarien zur Sicherung der Finanzmarktstabilität möglichst schnell zur Verfügung stehen.