23.) Zweite und dritte Beratung Bundesregierung
Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises ELENA-Verfahrensgesetz
- Drs
16/10492,
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Wir diskutieren heute abschließend den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum sogenannten ELENA-Verfahrensgesetz. ELENA steht kurz für Elektronischer Entgeltnachweis und ist das mit Abstand wichtigste Projekt unserer Bundesregierung zur Verwaltungsmodernisierung und Entbürokratieiserung in dieser Legislaturperiode.
Angesichts des gesellschaftlichen, technologischen und demografischen Wandels sieht sich der Staat einer ständig wachsenden Zahl von Aufgaben gegenüber. Um dieser Herausforderung gerecht zu werden, ist die stetige Modernisierung unserer Behörden praktisch zu einem notwendigen Daueranliegen des Staates geworden. Verwaltungsmodernisierung ist aber nicht nur Selbstzweck, vielmehr bin ich der Meinung, dass die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen in unserem Land einen Anspruch darauf haben, dass staatliche Aufgaben in hoher Qualität, serviceorientiert und effizient erfüllt werden. Im Sinne von mehr Lebensqualität für die Bürgerinnen und Bürger als auch der Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft ist es deshalb notwenig, das wir sukzessive bestehende Innovationspotentiale für eine bessere Verwaltung nutzen. Und genau das – meine Damen und Herren – ist das Anliegen des ELENA-Verfahrens. Denn das Verfahren revolutioniert die Art und Weise wie wir in unserem Land Verwaltung organisieren.
Derzeit stellen die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Jahr für Jahr rund 60 Millionen Bescheinigungen für Behörden und Gerichte aus. Diese Bescheinigungen sind Informationen, die vom Arbeitgeber auszustellen und vom Arbeitnehmer im Zusammenhang mit dem Bezug von Sozialleistungen dem jeweiligen Amt vorzulegen sind. Konkret bedeutet das: Wenn ich als Vater beispielsweise Elterngeld beziehen möchte, benötigt das zuständige Amt zur Berechnung der Höhe meines Anspruchs, die notwendigen Informationen zu meinem Einkommen. Obwohl die notwendigen Daten bei meinem Arbeitgeber elektronisch vorliegen, werden sie mir derzeit in Papierform ausgestellt. Ich bin dann in der Pflicht, meine Einkommensdaten der Behörde zu überbringen, die die Daten wiederum in ihre Datenbank eingibt, um meinen Antrag zu bearbeiten.
Dieser „Medienbruch“ ist unnötig und bedeutet für alle am Verfahren Beteiligten einen Arbeits- und Zeitaufwand, der im Zeitalter der elektronischen Kommunikation und Datenverarbeitung höchst kostspielig ist. So schätzt der Normenkontrollrat, dass alleine durch die circa 6,5 Millionen Arbeitsbescheinigungen, die für die Beantragung und Berechnung des Arbeitslosengeldes 1 erforderlich sind, jährliche Kosten in Höhe von rund 100 Millionen Euro entstehen.
Mit Hilfe des Elektronischen Einkommensnachweises kann dieser kostspielige Medienbruch überwunden werden. So können die Unternehmen künftig im ELENA-Verfahren die Einkommensdaten der Mitarbeiter monatlich automatisiert elektronisch an eine zentrale Datenbank melden.
Für die Übermittlung der Daten an die zentrale Speicherstelle bedarf es dabei keines neuen Verfahrens. Vielmehr wird das bestehende DEÜV-Verfahren genutzt, über das heute schon Arbeitgeber die Daten ihrer Mitarbeiter an die Sozialversicherung übermitteln. Durch die Nutzung dieses bereits gut funktionierenden Verfahrens ist der mit ELENA verbundene Investitionsaufwand denkbar gering. Der Arbeitgeber, der heute schon Daten per DEÜV meldet, benötigt lediglich ein Softwareupdate.
Während die Umstellungskosten des Verfahrens gering sind, ist das Potential Kosten einzusparen gewaltig. Bereits für die sechs Bescheinigungsarten, die nach dem Gesetzentwurf in das ELENA-Verfahren einbezogen werden, ergibt sich für die Unternehmen eine Nettoentlastung von rund 86 Millionen Euro pro Jahr. Dabei werden insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen entlastet. Denn Analysen belegen, dass gerade hier der Arbeits- und Zeitaufwand und damit die Kosten zur Erstellung einer Bescheinigung am höchsten sind: Während bei einem großen Unternehmen mit über 500 Mitarbeitern und entsprechender Personalabteilung die Kosten im Schnitt bei rund 6,18 Euro liegen, fallen die kosten bei einem kleinen Unternehmen im Schnitt fast dreieinhalb Mal so hoch aus, nämlich 21,38 Euro.
Aber auch für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet die Einführung des ELENA-Verfahrens eine Entlastung. Diese lässt sich zwar weniger eindrucksvoll mit Zahlen belegen, als das bei der Wirtschaft der Fall ist, doch zeigt sie sich den Bürgern in einer effizienteren Verwaltung. Denn mit dem elektronischen Entgeltnachweis wird sich die Bearbeitungszeit von Anträgen beschleunigen und die Zahl der Verfahrensfehler minimieren. Die Bürger sind außerdem nicht mehr in der Pflicht, sich Bescheinigungen bei ihrem Arbeitgeber oder ehemaligen Arbeitgebern ausstellen zu lassen, sondern können direkt in der Behörde, die notwendigen Daten abrufen lassen.
Mir ist durchaus bewusst, dass in Folge zahlreicher Fälle von Datenmissbrauch, die uns hinlänglich aus der Presse bekannt sind, zu einer tiefen Verunsicherung in der Bevölkerung in Bezug auf das Speichern von Daten gekommen ist. Deshalb ist es wichtig zu betonen, dass das ELENA-Verfahren die höchsten Sicherheitsstandards erfüllt. Das gilt sowohl für die Verschlüsselung der Daten als auch die Möglichkeit des Abrufs.
Das Verfahren wurde von Anfang an gemeinsam mit dem Bundesbeauftragten für Datenschutz ausgearbeitet und gewährleistet die volle Kontrolle des Bürgers über seine gespeicherten persönlichen Daten. Mittels der Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur, im Rechtsverkehr heute schon gleichbedeutend einer real geleisteten Unterschrift, wird sichergestellt, dass nur mit Einwilligung des Bürgers die notwendigen Daten aus der Speicherstelle abgerufen werden können. Niemand kann folglich eigenmächtig auf Daten aus der zentralen Speicherstelle zugreifen. Der Bürger muss die abrufende Stelle immer dazu autorisieren – anders ist ein Datenabruf nicht möglich. Darüber hinaus hat der Bürger jederzeit das Recht vom Arbeitnehmer gemeldeten Daten einzusehen. Auch eine Verwendung der Daten zu anderen Zwecken ist gesetzlich geregelt und ausgeschlossen.
Gerade auch vor diesem datenschutzrechtlichen Hintergrund halte ich die im Gesetzentwurf aufgezeigte Vorgehensweise zum Aufbau des ELENA-Verfahrens für gerechtfertigt. So werden in einem ersten Schritt die notwendigen technischen Voraussetzungen für das Verfahren gelegt, um dann in einer Einführungsphase, die Datensicherheit und Funktionsfähigkeit des bereits erfolgreich erprobten Verfahrens zu bestätigen. Das ist technisch notwendig und aus datenschutzrechtlicher Sicht sinnvoll. Der Gesetzentwurf sieht weiterhin vernünftigerweise vor, bis zum Abschluss dieser ersten Phase lediglich sechs Bescheinigungspflichten in das ELENA-Verfahren einzubeziehen. Das mag einigen kurzfristig zu wenig sein – für mich ist allerdings in diesem Zusammenhang die mittelfristige bis langfristige Perspektive entscheidender.
Denn dieser Gesetzentwurf legt den Grundstein für ein umfassendes elektronisches Verfahren, dessen Potential mit der Einbeziehung von sechs Bescheinigungen mit einer Nettoentlastung von rund 86 Millionen pro Jahr bei weitem noch nicht ausgereizt ist. Der Normenkontrollrat schätzt, dass mit jeder Entgeltbescheinigung die zukünftig auf dem ELENA-Verfahren basierend übermittelt wird, eine Nettoentlastung der Wirtschaft von fünf Millionen Euro einhergeht. Ich bin der Überzeugung, dass wir uns es schlichtweg nicht leisten können, dauerhaft auf das volle Potential des ELENA-Verfahrens zu verzichten. Die Bundesregierung täte deshalb gut daran, nach einem erfolgreichen Abschluss der Einführungsphase alle Entgeltbescheinigungen ohne Ausnahme in das Verfahren zu integrieren. Das wäre ein klares Bekenntnis zu einer konsequenten Verwaltungsmodernisierung und hätte im Übrigen auch Signalwirkung für unsere IT-Branche.
Das ELENA-Verfahren bietet ein riesiges Potential Bürokratie in unserem Land abzubauen und wird unsere Verwaltung im Sinne von mehr Service und mehr Bürgerfreundlichkeit modernisieren.
Daher bitte ich um Unterstützung des Gesetzentwurfs und danke für Ihre Aufmerksamkeit.