Das Bundesverfassungsgericht hat über die Zulässigkeit von Wahlcomputern zu entscheiden. Der Justiziar der CDU/CSU-Fraktion, Günter Krings, geht davon aus, dass das Gericht den Einsatz von Wahlcomputer unter strengeren Auflagen auch zukünftig zulassen wird.
Wortlaut des Video-Statements
Welchen Nutzen haben Wahlcomputer?
Der Wahlvorgang ist natürlich ein ganz wichtiger Vorgang für Demokratie, d. h. wir müssen hier sehr aufpassen, dass das alles ordnungsgemäß vonstattengeht. Allerdings wurden Wahlen natürlich auch nie im heutigen System, das überwiegt noch, den schriftlichen Abstimmungen, nur durchgeführt, sondern es gab früher Abstimmungen per Handaufzeigen, verbal per Zuruf. Und es gibt jetzt die Wahlautomaten, die zwei ganz entscheidende Vorteile gegenüber dem bisherig überwiegend genutzten System, dem schriftlichen Wahlsystem haben. Sie sind zum einen schneller und sind zum anderen besser.
Schneller sind sie, weil sowohl der Wahlvorgang schneller vonstatten gehen kann, gerade wenn mehrere Stimmen abzugeben sind, vor allem aber die Auszählung ist deutlich schneller und besser insofern, weil wir viel weniger ungültige Stimmen haben in einem computergestützten Wahlautomatensystem. Es gibt hier Überprüfungsroutinen, die auch den Wähler dann darauf aufmerksam machen können, wenn er vielleicht eine Stimme zu viel oder eine Stimme zu wenig abgegeben hat oder nicht ordnungsgemäß gewählt hat. Insofern gerade dieser letzte Aspekt weniger ungültige Stimmen, ist ganz wichtig.
Erinnern wir uns zurück an die vorvorletzte Präsidentschaftswahl in den Vereinigten Staaten in Florida hat damals für George Bush vor allem Ausschlag gegeben, dass in einigen Landkreisen viel ungültige Stimmen da waren, gerade in Landkreisen, die mehr zu den Demokraten geneigt haben, weil man hier nicht viel Geld hatte für moderne Wahltechnik. Insofern: je schlechter die Technik und das Recht bei einem reinen Wahlzettelsystem, je höher die Zahl der ungültigen Stimmen. Und in der Demokratie ist jede ungültige Stimme eine verlorene Stimme. Die müssen reduziert werden, das sind jetzt, glaube ich, auch wichtige Vorteile für die Wahlautomaten.
Welche Einwände werden gegen Wahlcomputer vorgebracht?
Natürlich gibt es auch Kritikpunkte, die sehr ernst genommen werden müssen. Zum einen ist das Problem der Öffentlichkeit des Wahlvorgangs natürlich berührt. Einen Wahlzettel, den gebe ich ab, schmeiße ich in die Urne. Er wird nachher ausgezählt, da kann man - theoretisch jedenfalls - auch bei zugucken. Das ist natürlich eher eine theoretische Möglichkeit. Die meisten Wähler gehen natürlich nicht hin und schauen nachher zu, wie Wahlzettel ausgezählt werden. Niemand legt sich sozusagen zu seinem Wahlzettel in die Wahlurne dazu. Also es gibt auch Aspekte, die nicht öffentlich durchgeführt werden können, die der normale Wähler nicht zu Gesicht bekommt.
Allerdings ist das natürlich schon ein nicht unwesentlicher Unterschied zwischen dem Wahlautomaten und der Stimmzettelwahl.
Der andere Punkt, der damit zusammenhängt, ist die Gefahr der Manipulierbarkeit. Da muss man auch gehörig aufpassen, dass wir hier nicht Tür und Tor öffnen für Manipulierungen. Einfach festzustellen, deswegen auch sehr unwahrscheinlich sind, Manipulierungen der Software. Das kann man sehr gut überprüfen. Manipulierungen der Hardware sind gefährlicher. Deswegen ist es wichtig – und das passiert bisher vielleicht noch unzureichend, dass diese Wahlautomaten auch durchgängig überwacht werden. Also Bewachung und Überwachung ist hier das Stichwort. Da kann man sicher noch einiges verbessern, was Aspekte anbelangt, dass eben solche Wahlautomaten nicht wochen-, monatelang unbeaufsichtigt irgendwo herumstehen. Also diese Aspekte sind wichtig auszuschalten, dass wir sicher sein können, dass Wahlmanipulationen vielleicht nicht unmöglich gemacht werden, aber sehr, sehr unwahrscheinlich sind.
Welche Entscheidung erwarten Sie vom Bundesverfassungsgericht?
Es ist natürlich schwer zu sagen, wie das Verfassungsgericht jetzt genau entscheiden wird. Es war klar in der mündlichen Verhandlung, es gab eine Menge kritischer Fragen. Ich könnte mir von daher sehr gut vorstellen, dass hier einige Verbesserungen verlangt werden. Bisher werden ja schon diese Geräte sehr aufwendig kontrolliert. Sie müssen vom Innenministerium zugelassen werden, sie müssen von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt abgenommen werden. Aber grade dieser Aspekt, des unbeaufsichtigten Herumstehens solcher Maschinen, da kann es vielleicht noch Vorgaben geben, dass man hier diese Dinge besser bewachen muss, vielleicht auch noch bei der Software- und bei der Hardware-Ausstattung noch nachbessern muss. Ich glaube aber, das Verfassungsgericht wird eher Richtung Verbesserung als Richtung Verbieten gehen. Ich glaube nicht, dass wir ein Verbieten erwarten sollten.
Es ist auch irgendwo eine typisch deutsche Diskussion, bisher, in all den Jahren, wo Wahlcomputer, Wahlautomaten schon benutzt wurden, gab es keinen einzigen Fall, wo man auch nur Anlass zu der Besorgnis haben musste, dass hier Dinge manipuliert worden sind. Insofern, glaube ich, wird das Verfassungsgericht auch diese Praxis betrachten und hier realistisch mit Augenmaß entscheiden, also Verbesserungen vielleicht anordnen, aber nicht die Wahlautomaten schlechthin verbieten.