Das Aufgabenspektrum der Arbeitsgruppe
Arbeit und Soziales reicht schwerpunktmäßig von der Arbeitsmarktpolitik, dem Arbeitsrecht, der Arbeitslosen-, der Renten- und der Unfallversicherung bis zur Behindertenpolitik. Von den insgesamt zwölf Sozialgesetzbüchern fallen allein neun Bücher in den Zuständigkeitsbereich der Arbeitsgruppe "Arbeit und Soziales". Daneben ist die Arbeitsgruppe bei wesentlichen Gesetzgebungsverfahren im Bereich der Steuer-, Gesundheits- und Familienpolitik mitberatend einbezogen.
Was haben wir erreicht?
Noch mehr Menschen in Arbeit bringen
Die Koalition hat mit mehr als 40 Millionen Erwerbstätigen und weniger als 3 Millionen Arbeitslosen ihr Versprechen gehalten, durch gute Rahmenbedingungen möglichst vielen Menschen die Teilhabe an der Erwerbsarbeit zu ermöglichen. Wir wollen auf diesem Erfolg aufbauen. Wir haben uns im Koalitionsvertrag vorgenommen, die Effizienz der arbeitsmarktpolitischen Instrumente zu steigern, sie noch leistungsfähiger und wirtschaftlicher zu gestalten. Diesen Auftrag setzen wir durch die Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt in Zeiten zukunftsweisend um. Mit der „Bürgerarbeit“ haben wir bereits einen neuen innovativen Lösungsansatz umgesetzt und die Integration in den Arbeitsmarkt entsprechend den regionalen Bedingungen deutlich verbessert. Auch die Hinzuverdienstregelungen beim Arbeitslosengeld (ALG II) haben wir bereits deutlich verbessert. Arbeit und Leistung müssen sich lohnen. Für uns gilt: Wenn man arbeitet, muss man mehr haben, als wenn man nicht arbeitet. Damit erhöhen wir auch den Anreiz, eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu suchen und anzunehmen.
Soziale Sicherheit in der Krise
Zur Bekämpfung der Finanz- und Wirtschaftskrise hatten wir einen Schutzschirm für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gespannt. Die Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme wurde sichergestellt. Es wurden mehr Mittel für Kurzarbeit bereitgestellt. Im Koalitionsvertrag vom 26. Oktober 2009 wurde vereinbart, die Beiträge von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie der Arbeitgeber und damit die Lohnnebenkosten zur Überwindung der Krise stabil zu halten. Wer während seiner Erwerbstätigkeit nachhaltig privat für das Alter vorgesorgt hat, soll nicht während einer verhältnismäßig kurzen Zeit der Erwerbslosigkeit auf Teile davon zurückgreifen müssen. Das Schonvermögen beim SGB II wurde daher von 250 € auf 750 € pro Lebensjahr erhöht.
Organisation der Grundsicherung
Ebenfalls gleich zu Beginn der Legislaturperiode hat die Koalition mit der Neuorganisation der Aufgabenwahrnehmung der Grundsicherung für Arbeitsuchende dafür gesorgt, dass das von Rot-Grün eingeführte organisatorische System verfassungsfest gestaltet wurde. Im Lichte des Urteils des Bundesverfassungsgerichts haben wir geregelt, wie ab 2011 die Gesetzesdurchführung gestaltet werden soll. In diesem Rahmen haben wir für den Weiterbestand und den Ausbau der heutigen Optionskommunen gesorgt und eine dauerhafte und geordnete Arbeitsgrundlage für den Bereich des Sozialgesetzbuches II (SGB II) geschaffen.
Transparenz bei der Berechnung und Bildungspaket
Die Regelsatzberechnung für Arbeitslosengeld II-Empfänger im SGB II sowie der Leistungssatz im SGB XII wurde von der Koalition durch die Reform der Grundsicherung berichtigt. Insbesondere die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat dafür Sorge getragen, dass die Regelleistung nicht willkürlich erhöht wurde, sondern – wie vom Verfassungsgericht gefordert – nachvollziehbar berechnet wird. Alles andere wäre ungerecht gegenüber den Steuerzahlern und Bürgerinnen und Bürgern mit geringem Einkommen. Zum 1. Januar 2010 stieg der Regelsatz zunächst um fünf Euro. Zentraler Bestandteil der Reform ist ein Bildungspaket für 2,5 Millionen Kinder in Höhe von 1,6 Milliarden Euro pro Jahr. Damit haben wir ein neues Kapitel in der Sozialgeschichte aufgeschlagen und beseitigen vererbte Bildungsarmut, damit alle Kinder eine zukunftsfähige Chance bekommen. Die Kommunen übernehmen die Umsetzung des Bildungspaketes. Damit sie die Aufgaben gut und nachhaltig ausüben können, werden ihnen die Ausgaben für das Bildungspaket vollständig ersetzt.
Zusätzlich haben wir die Übernahme der Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch den Bund mit den Ländern vereinbart. So werden insbesondere strukturell benachteiligte Städte, Gemeinden und Kreise dauerhaft entlastet. Konkret sparen die Kommunen allein bis 2015 Kosten in Höhe von 12,2 Milliarden Euro. Ab 2015 werden die Grundsicherungskosten sogar zu 100 Prozent vom Bund getragen. Die Koalition korrigiert damit nochmals Entscheidungen von Rot-Grün aus dem Jahr 2003, wonach die Kosten noch ganz wesentlich durch die Kommunen zu tragen waren. Die Kosten betragen heute circa 3,9 Milliarden Euro jährlich.
Branchenspezifische Mindestlöhne
Im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hat die Koalition im Wach- und Sicherheitsgewerbe, in der Zeitarbeit und der Pflege einen Mindestlohn eingeführt. Denn wenn die Tarifpartner alleine Dumpinglöhne nicht verhindern können, muss der Staat helfen.
Hin zu einer inklusiven Gesellschaft
Mit dem Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention haben wir ein weiteres wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Der Aktionsplan ist ein Maßnahmenpaket und ein Motor für Veränderungen hin zu einer inklusiven Gesellschaft. Die Koalition hat mit einem eigenen Fraktionsantrag im Bundestag ihre große, umfassende Unterstützung bei der Umsetzung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderung bekräftigt.
Was haben wir vor?
Fachkräftebedarf sicherstellen
Aufgrund der schon heute zu beobachtenden demographischen Entwicklung nimmt der Fachkräftebedarf weiter zu. Wir werden älter und wir werden weniger. Den Berechnungen des Institutes für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zufolge wird das Erwerbspotenzial in den nächsten 15 Jahren um bis zu 6,5 Millionen schrumpfen. Das Bundeskabinett hat bereits ein Konzept zur Fachkräftesicherung beschlossen. Auch in der Fraktion werden wir uns mit dem Fachkräftebedarf noch intensiv befassen. Die Nutzung und Förderung inländischer Potenziale steht dabei im Vordergrund, muss aber um qualifizierte Zuwanderung aus dem Ausland ergänzt werden.
Die Zukunft der Alterssicherung
Die im Koalitionsvertrag beschlossenen Anstrengungen zur Vermeidung von Altersarmut werden mit einem Regierungsdialog ab Herbst 2011 beraten. Somit wird die Möglichkeit eröffnet, alle Beteiligte in die Gespräche einzubeziehen. Neben der Frage der Altersarmut soll auch über die Stärkung der kapitalgedeckten Altersvorsorge, über die Erwerbsminderungsrente und über die Verbesserung der Kindererziehungszeiten in der Alterssicherung beraten werden.
Darüber hinaus hat sich die Koalition verständigt, die recht komplizierten Hinzuverdienstgrenzen bei der Rente zu überprüfen und eine einfachere transparentere Regelung bei den vorgezogenen Altersrenten anzustreben. Derzeit überprüft das Bundesministerium für Arbeit und Soziales verschiedene Konzepte zur Neuregelung der Hinzuverdienstgrenzen. Dabei sind auch die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und auf die Finanzlage der Rentenversicherung zu berücksichtigen. Ein einheitliches Rentensystem in Ost und West wollen wir ebenfalls einführen.
Wir werden – wie im Koalitionsvertrag angekündigt – das Asylbewerberleistungsprinzip im Hinblick auf das Sachleistungsprinzip evaluieren.
Die Landwirtschaftliche Sozialversicherung wird reformiert werden. Die Einrichtung eines Bundesträgers wird angestrebt.
Stand: September 2011