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Stand: 20.05.2012, 17:12 Uhr
3. Mittelstandsentlastungsgesetz
30 Minuten
Unnötige Bürokratie verhindert Erneuerung und Wachstum, bremst wirtschaftliche Betätigung, kostet Zeit und Geld gerade der kleinen und mittleren Unternehmen. Und je kleiner die Unternehmen sind, desto mehr leiden sie unter Überregulierungen. Die Beseitigung von Wachstumshemmnissen insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen ist daher ein wesentliches Element der Mittelstandspolitik der Bundesregierung.
Im Rahmen des Programms „Bürokratieabbau und bessere Rechtssetzung“ hat die Bundesregierung in den vergangenen Jahren bereits ein ganzes Bündel an Maßnahmen zu Bürokratieabbau und Deregulierung angestoßen und verabschiedet.
Mit dem Entwurf des „Dritten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft“, setzt die Koaltion ihre vielfältigen Entbürokratisierungs- und Deregulierungsbemühungen konsequent fort.
Der Gesetzentwurf beinhaltet insgesamt 23 Maßnahmen, mit denen im Kern vor allem klein- und mittelständische Unternehmen von Überregulierung und unnötiger Bürokratie entlastet werden sollen. Vorgesehen ist u.a. eine Vereinfachung der Handwerkszählung, die rund 460.000 selbständige Unternehmen des zulassungspflichtigen Handwerks durch Rückgriff auf bereits vorhandene Verwaltungsdaten von Vor-Ort-Erhebungen entlastet und der Wirtschaft im kommenden Jahr dadurch Bürokratiekosten von rd. 24 Mio. Euro erspart.
Daneben wird ein ganzes Bündel gewerberechtlicher Erleichterungen mit einem Entlastungsvolumen von über 70 Mio. Euro umgesetzt. Dazu zählt z.B. die Streichung von Aufbewahrungspflichten in der Pfandleiherverordnung und in der Makler- und Bauträgerverordnung, was den betroffenen Unternehmen in schätzungsweise 100.000 Einzelfällen bürokratische Aufwendungen erspart.
Mit dem Gesetz ist im Jahr 2009 insgesamt eine Bürokratiekostenentlastung in Höhe von mindestens 97 Mio. Euro für die Unternehmen und mindestens 8,6 Mio. Euro für die Verwaltung verbunden.