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26.01.2012

(155. Sitzung)
Stand: 20.05.2012, 19:39 Uhr

Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Stabilisierung des Finanzmarktes (Zweites Finanzmarktstabilisierungsgesetz - 2. FMStG)


90 Minuten

Mit dem Zweiten Finanzmarktstabilisierungsgesetz wird der Finanzmarktstabilisierungsfonds für neue Anträge wieder geöffnet. Wir reaktivieren damit ein Instrument, das uns in der Finanzmarktkrise ab 2008 wertvolle Hilfe geleistet hat und nun helfen soll, neu entstehende Ansteckungsgefahren im Bankensektor abzufangen.

Dabei gilt das schon 2010 besehende Instrumentarium (z. B. Gewährung von Garantien, Rekapitalisierung von Banken durch den Ankauf neu ausgegebener Aktien der Bank oder den Erwerb von stillen Beteiligungen) bis zum 31. Dezember 2012. Das „Zweckgesellschaftsmodell“ wird erweitert, so dass es auch für Staatsanleihen Anwendung finden kann. Wie schon 2008 betragen der Garantierahmen 400 Milliarden Euro und die Kreditermächtigung 70 Milliarden Euro zuzüglich 10 Milliarden Euro mit Zustimmung des Haushaltsausschusses. Vorgesehen ist zudem die Stärkung des bankaufsichtlichen Instrumentariums zur Gefahrenabwehr. Bei einer besonderen Risikolage auf dem Finanzmarkt oder zur Abwehr drohender Gefahren, insbesondere bei einer entsprechenden Empfehlung des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken (ESRB), – also nicht erst bei konkreter Bestandsgefährdung eines Instituts – darf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine Erhöhung der Eigenmittelausstattung von Banken anordnen. Die BaFin kann die Vorlage eines Planes zur Umsetzung der höheren Eigenmittelanforderungen verlangen, im Extremfall kann auch ein Sonderbeauftragter gemäß Kreditwesengesetz (KWG) bestellt werden.
Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Stabilisierung des Finanzmarktes (Zweites Finanzmarktstabilisierungsgesetz - 2. FMStG)