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23. BAföG-Änderungsgesetz
Das 23. BAföG-Änderungsgesetz trat rechtzeitig zum Wintersemester 2010 in Kraft, nachdem wir das vorn Bundesrat angestrengte Vermittlungsverfahren erfolgreich beendet haben. Damit löst die Regierungskoalition aus CDU/CSU und FDP ein zentrales bildungspolitisches Versprechen des Koalitionsvertrages ein. Wir bauen das BAföG aus und entwickeln es weiter. Gleichzeitig setzen wir ein wichtiges forschungspolitisches Signal: Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) wird die Hochschulen durch die Einführung einer Programmpauschale im Rahmen der direkten Projektförderung dauerhaft strukturell stärken.
In den vergangenen Jahren konnte die Zahl der Studienanfänger und -anfängerinnen in Deutschland -insbesondere durch das Engagement des Bundes - deutlich gesteigert werden. Diese Entwicklung wollen wir weiter unterstützen und möglichst vielen jungen Menschen die Aufnahme eines Studiums ermöglichen. Deshalb haben wir den Kreis der Förderberechtigten erweitert: Die Einkommensfreibeträge im BAföG werden um 3 % angehoben. Zugleich werden die monatlichen Bedarfssätze um 2 % erhöht, um Schülern und Studierenden möglichst optimale persönliche Ausbildungsbedingungen zu ermöglichen. Studierende können in Zukunft mit bis zu 670 Euro gefördert werden, bisher waren es 648 Euro. Durch die erweiterte Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten wird die Vereinbarkeit von Familie und Studium verbessert. Darüber hinaus passen wir das BAföG an die veränderten Erfordernisse beim zweistufigen Studiensystem durch Anhebung der Altersgrenze für ein Masterstudium auf 35 Jahre an und verbessern die Förderungskonditionen nach einem ersten Fachrichtungswechsel. Zudem enthält das Gesetz erhebliche Verwaltungsvereinfachungen, die vor allem den Auszubildenden zu Gute kommen, so die vollständige Pauschalierung der Wohnkosten und die Möglichkeit, den Leistungsnachweis mit Hilfe der erreichten ECTS-Leistungspunkte zu führen.
Um die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Hochschulen weiter zu erhöhen, setzen wir auf eine neue Programmpauschale. Das BMBF wird ab dem Haushaltsjahr 20] 1 im Rahmen der direkten Förderung von Forschungsprojekten an Hochschulen aus seinen Fachprogrammen eine Programmpauschale in Höhe von 10% der Projektausgaben gewähren. Ab 2012 erhöht sich diese Programmpauschale bei Neubewilligungen auf 20%. Die Einführung der Programmpauschale zielt darauf, dass die Hochschulen Drittmittel aus der Projektförderung des BMBF einwerben können, ohne dafür wie bisher Ressourcen aus der Grundfinanzierung binden zu müssen. Durch die aus der Grundfinanzierung frei werdenden Mittel erhalten die Hochschulen zusätzliche Spielräume. Die dauerhafte Einführung der Programmpauschale bei Forschungsprojekten an Hochschulen durch das BMBF ist eine wichtige, langfristig wirkende Weichenstellung im Wissenschaftssystem: sie unterstützt substanz- und strukturbildend die Hochschulen — auch im internationalen Kontext, wo die Finanzierung der „Overheadkosten" von Projekten längst üblich ist. Damit führen wir unseren Weg, Bildung und Forschung im internationalen Wettbewerb und angesichts der demografischen Entwicklung zu stärken, konsequent fort.