Untersuchungsausschuss Gorleben - Skandale gibt es nicht
Wenige Tage vor der Bundestagswahl 2009 legte der damalige Bundesumweltminister Sigmar Gabriel einen im Kabinett nicht abgestimmten „Bericht“ vor, der den Vorwurf einer politischen Einflussnahme auf die Entscheidung für die untertätige Erkundung des Salzstocks Gorleben im Jahre 1983 belegen sollte.
Dieses Wahlkampfmanöver nahmen die Oppositionsfraktionen nach der Wahl zum Anlass für den 1. Untersuchungsausschuss „Gorleben“. Der Vorwurf konnte – neben vielen anderen – rasch und klar widerlegt werden. Der Untersuchungsausschuss „Gorleben“ hat in den knapp drei Jahren seines Bestehens rund 2800 Ordner Akten als Beweismittel beigezogen und ausgewertet. Es wurden 92 öffentliche und nichtöffentliche Sitzungen durchgeführt und 52, meist hochbetagte, Zeugen angehört.
Die letzte Zeugin Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel
Als voraussichtlich letzte Zeugin wurde am 27.09.2012 Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel befragt, die von 1994 bis 1998 Bundesumweltministerin war. Die Kanzlerin hat ihre damalige Amtsführung glaubwürdig dargestellt und alle Vorwürfe der Opposition überzeugend widerlegt. Die Befragung unterstrich, was auch die ausgewerteten Akten aufzeigen: Sicherheit, Recht und Gesetz und das Votum der Wissenschaftler standen bei der Erkundung des Salzstocks Gorleben im Mittelpunkt aller Entscheidungen. Die Erkundung des Salzstocks Gorleben war und ist ergebnisoffen angelegt. Aufgabe des Untersuchungsausschusses ist, Regierungshandeln seit Mitte der 70’er Jahre bis 1998 zu untersuchen. Die Gesamtbilanz ist bitter für die Opposition, die diesen Ausschuss betrieben hat: Es wurden weder neue Erkenntnisse erzielt noch Fehlentscheidungen oder gar Skandale aufgedeckt. Die Geeignetheit des Salzstocks Gorleben allerdings kann selbstverständlich nur durch Wissenschaftler im Rahmen einer standortbezogenen Sicherheitsanalyse beurteilt werden. Die Erkundung des Salzstocks Gorleben muss sachgerecht weitergeführt und durch das geplante Endlagersuchgesetz – dem sich die Opposition nicht länger verweigern darf – in ein umfassendes Verfahren mit festgelegten Kriterien eingebettet werden, zu dem auch gehört, Alternativen zu Gorleben zu prüfen.
Es gab kein politisch-motiviertes Erkundungskonzept
Die Opposition behauptet, in der Verantwortung von Frau Merkel sei das Erkundungskonzept für Gorleben aus politischen Gründen verändert worden. Das ist falsch. Es gab in den Jahren 1994 - 1998 keine wesentliche Veränderung des Erkundungskonzeptes. Es wurde lediglich an veränderte Rahmenbedingungen angepasst: Die prognostizierte Abfallmenge hatte sich mindestens halbiert, da von den ursprünglich geplanten 50 Kernkraftwerken nur die Hälfte gebaut wurde und sich durch das laufende Planfeststellungsverfahren „Schacht Konrad“ ein Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle abzeichnete. Daraus zogen das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) und die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) den Schluss, dass der nordöstliche Salzstockbereich für ein mögliches Endlager ausreichen könnte und dieser daher zuerst erkundet werden sollte. Die Erkundung des südwestlichen Bereichs sollte nur zurückgestellt werden. Diesem Rat schlossen sich die politischen Entscheidungsträger an.
Es hat nie eine Billiglösung gegeben
Die Opposition behauptet, die damalige Koalition hätte eine Billiglösung für die Erkundung des Salzstocks durchgedrückt und sei den Interessen der Energieversorgungsunternehmen (EVU) weit entgegengekommen. Auch dieser Vorwurf ist wiederlegt. Das Gegenteil ist der Fall: Die EVU wollten anfänglich einen Erkundungsstopp. Sie wollten abwarten, bis alle Salzrechte vorliegen, um Investitionsschutz zu erreichen. Gegen diese Haltung hat sich Bundesministerin Dr. Angela Merkel in den Gesprächen mit allen Beteiligten durchgesetzt und die von der Fachebene BfS und BGR vorgeschlagene schrittweise Vorgehensweise festgelegt.
Die BGR-Studien zu Alternativen von 1995 dienten der Vorsorge
Die zwei Studien der BGR zu Alternativen im Steinsalz und Kristallingestein und ihre öffentliche Vorstellung im Jahr 1995 durch die damalige Umweltministerin zeigen, dass rein ergebnisoffen vorgegangen wurde. Obwohl die bisherigen Erkundungsergebnisse die Eignungshöffigkeit des Salzstocks Gorleben stützten, wurden mögliche Alternativen für den Fall einer Nichteignung erarbeitet. Auch die Kopfzeile in der BMU-Presseerklärung zur Präsentation der BGR-Studie „Gorleben bleibt erste Wahl“ war nicht – wie von der Opposition behauptet – eine Lüge, sondern brachte den Umstand zum Ausdruck, dass die 17 Jahre Erkundung des Salzstocks die Eignungshöffigkeit untermauerten, was an anderen Standorten nicht der Fall war.
Die Standortfestlegung Gorleben erfolgte nach dem Primat der Sicherheit und nach dem damaligen Stand von Wissenschaft und Technik
Das Auswahlverfahren des Bundes und der Niedersächsischen Landesregierung in den Jahren 1976/1977 waren nach dem damaligen Stand von Wissenschaft und Technik vorbildlich und haben Maßstäbe gesetzt. Alle Teilschritte und Entscheidungen wurden sorgfältig erarbeitet und getroffen. Beide Verfahren kamen unabhängig voneinander – basierend auf umfangreichen Kriterienkatalogen - zum gleichen Ergebnis: Gorleben erwies sich als der beste Standort.
Die Entscheidung zur untertägigen Erkundung wurde auf rein fachlichen Aussagen getroffen
Die am 13. Juli 1983 getroffene zentrale Lenkungsentscheidung der damaligen Bundesregierung für die untertägige Erkundung erfolgte auf Grundlage der bis dahin vorliegenden geowissenschaftlichen Ergebnisse und Empfehlungen der Fachinstitutionen. Es gab keine politischen Einflussnahmen. Die nur in Entwurfsteilen des zusammenfassenden PTB-Zwischenberichtes enthaltene Empfehlung zur „Erkundung weiterer Standorte“ war nicht Ausdruck von Zweifeln der PTB-Wissenschaftler an der Eignungshöffigkeit des Salzstocks, sondern sollte der Standortvorsorge für ein weiteres potentielles Endlager neben dem Standort Gorleben dienen, da damals die Befürchtung im Raum stand, dass der Salzstock Gorleben möglicherweise nicht für die gesamte Menge der radioaktiven Abfälle ausreichen würde.
Stand: Oktober 2012