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02.03.2010

Dr. Hans-Peter Uhl

Endlich Rechtssicherheit durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts




Anlässlich der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Frage der verfassungsrechtlichen Beurteilung der Vorratsdatenspeicherung am heutigen Tage erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Hans-Peter Uhl MdB:


Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts schafft die notwendige Rechtssicherheit. Sie lässt die grundsätzliche Speicherung der für die Arbeit der Sicherheitsbehörden unverzichtbaren Daten zu. Damit trägt sie den Bedürfnissen einer effektiven Strafrechtspflege und Gefahrenabwehr gebührend Rechnung.

Gleichzeitig ist Deutschland in der Lage, vollumfänglich seinen europarechtlichen Verpflichtungen nachzukommen.
Auskünfte über Vorratsdaten sind danach bei einer ganzen Reihe schwerwiegender Straftaten möglich. Jede andere Entscheidung hätte dazu geführt, dass allein durch die Nutzung moderner Kommunikationsmittel Straftäter und Terroristen in bestimmten Bereichen unbehelligt hätten agieren können. Aufgrund der Aufhebung des von der damaligen SPD-Justizministerin Zypries verantworteten Gesetzes ist die Bundesministerin der Justiz nunmehr aufgefordert, unverzüglich verfassungskonforme Regelungen vorzulegen, um nicht hinnehmbar Lücken in der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr zu vermeiden.

Begrüßenswert ist angesichts der anhaltenden terroristischen Bedrohung die Anerkennung durch das Bundesverfassungsgericht, dass auch in den wichtigen Bereichen der Polizeien und Nachrichtendienste der Zugriff auf Vorratsdaten grundsätzlich möglich ist. Die bei der Novellierung des BKA-Gesetzes geschaffenen Befugnisse des BKA, auf Vorratsdaten zuzugreifen, müssen auch in Zukunft grundsätzlich bestehen bleiben.
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