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Abgeordnete / A bis Z / Stammdaten/Kontakt
22.05.2012

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Dagmar G. Wöhrl

Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung


Geboren am 05.05.1954 in Stein bei Nürnberg
evangelisch
verheiratet
2 Kinder

Mitglied des Dt. Bundestages seit 10.11.1994 (13. Wahlperiode)
Unternehmerin

 

Parlamentarische Mitgliedschaften

Ordentliches Mitglied
Ausschuss für Kultur und Medien
Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Vorsitzende)
 
Stellvertretendes Mitglied
Auswärtiger Ausschuss
 


Nürnberg-Nord

(Direkt gewählt im Wahlkreis 244)
Bayern


Berlin

Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: 030/227-71235
Fax: 030/227-76385
E-Mail: dagmar.woehrl@bundestag.de

Wahlkreis

 
Jakobstr. 46
90402 Nürnberg
Tel.: 0911/24154416
Fax: 0911/2029212
E-Mail: dagmar.woehrl@wk.bundestag.de


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  • Antworten bei abgeordnetenwatch.de
    • (...) Im Fiskalvertrag verpflichten sich die Vertragsparteien, zu denen auch Spanien gehört, spätestens ein Jahr nach dessen Inkrafttreten eine Schuldenbremse in ihrem nationalen Recht – vorzugsweise auf Verfassungsebene – zu verankern. (...)
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    • (...) Grund für eine bislang nicht erfolgte, aber wünschenswerte verbindliche Regelung im Straßenverkehrsrecht zu der Thematik ist also das Bemühen, Rechtssicherheit zu schaffen, nicht Verhinderungstaktik. (...)
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    • (...) Die EU sieht für Tiertransporte zu Handelszwecken innerhalb der EU formal gesehen strenge Regelungen vor. (...)
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    • (...) Bei den jetzt noch zu Ende laufenden Vorhaben in China geht es nicht um klassische "Entwicklungshilfe", d. h. wir bohren dort keine Brunnen, engagieren uns nicht im Grundschulwesen und überweisen keine Mittel für soziale Zwecke. Das, was jetzt noch bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit weitergeht, sind Projekte, die nicht nur chinesischen, sondern auch deutschen Interessen dienen. (...)
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    • (...) Die Bundestagswahlen finden alle 4 Jahre statt (die letzte in 2009 siehe: de.wikipedia.org ). Bei Bundestagswahlen ist es entscheidend, dass eine Partei über 5 Prozent der Wählerstimmen bekommt, damit diese auch im Bundestag repräsentiert wird. Dies gilt aber nicht im Zeitraum zwischen zwei Wahlen, in der eine Partei weniger als 5 Prozent der Wählerstimmen haben kann, ohne gefährdet zu sein, ihren Sitz zu verlieren. (...)
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