Mitglieder
Die Parlamentarier von CDU und CSU, die zu Beginn einer Wahlperiode jünger als 35 Jahre sind, schließen zur Jungen Gruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zusammen. Neben den jungen Unionsabgeordneten werden zudem der jeweilige Bundesvorsitzende der Jungen Union Deutschlands und des Ring Christlich-Demokratischer Studenten als kooptierte Mitglieder in die Junge Gruppe aufgenommen. In der 17. Wahlperiode gehören der Jungen Gruppe 18 Abgeordnete an. Die Mitglieder der Jungen Gruppe sind in allen Arbeitsgruppen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und allen Ausschüssen des Deutschen Bundestages vertreten.

(v.l.n.r.: Staatsminister Eckart von Klaeden, Thomas Bareiß, Philipp Mißfelder, Tankred Schipanski, Dr. Reinhard Brandl, Nadine Müller, Dr. Jan-Marco Luczak, Christian Hirte, Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, Jens Spahn, Steffen Bilger, Marco Wanderwitz, Dr. Carsten Linnemann, Peter Aumer, Ulrike Schlorke und Andreas Jung; nicht auf dem Bild: Bundesministerin Dr. Kristina Schröder, Dorothee Bär, Daniela Raab, Stefan Müller und Michael Kretschmer)
Themen
Die Junge Gruppe beschäftigt sich vor allem mit der Frage, wie man den Herausforderungen einer stark alternden Gesellschaft begegnen kann. Dabei treten wir vor allem für die Rechte der Jüngeren und der künftigen Generationen ein.
Die Junge Gruppe vertritt eine nachhaltige, und zukunftsorientierte Politik – eine Politik, die Verantwortung für die jüngeren und zukünftigen Generationen zeigt, die jungen Menschen eine verlässliche Lebensplanung ermöglicht und Perspektiven für deren Zukunft eröffnet.
Generationengerechte Politik bedeutet für die Junge Gruppe, dass die sozialen Sicherungssysteme und unser Bildungs- und Finanzsystem den veränderten gesellschaftlichen Realitäten so angepasst werden, dass nachfolgende Generationen mindestens die gleichen Zukunftschancen haben, wie die heutige Generation. Wir wollen politisch die Zukunftsfähigkeit unseres Landes gestalten. Angesichts knapper Kassen und der demografischen Herausforderungen darf Gerechtigkeit nicht als Verteilungsgerechtigkeit allein verstanden werden, sondern als Leistungs-, Chancen- und Beteiligungsgerechtigkeit.