Gruppe der Vertriebenen erneuert und vergrößert
Die Gruppe der Vertriebenen, Aussiedler und deutschen Minderheiten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich zur Halbzeit der 17. Legislaturperiode durch einstimmigen Fraktionsbeschluss erneuert und den Schwerpunkt „deutsche Minderheiten“ mit einer Namensänderung verankert.
Damit erkennt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion nach wie vor das Kriegsfolgeschicksal an, aus dem sich eine Einheit aus Vertriebenen, Aussiedlern und deutschen Minderheiten ergibt und verstärkt den dahinter stehenden Solidaritätsgedanken.
Die Gruppe – mit Klaus Brähmig erstmals von einem Abgeordneten aus den neuen Bundesländern geleitet – umfasst nunmehr 70 Mitglieder und erreicht somit Landesgruppenstärke. Dieser Schwung soll für die zweite Legislaturhalbzeit genutzt werden, um die zentrale Aufgabe der Aussöhnung der Deutschen mit ihrer Vergangenheit und ihren östlichen Nachbarn substantiell voranzubringen.
Antrag zur Stuttgarter Charta
Die Gruppe trägt maßgeblich zur Verpflichtung der Union bei, zu einem wichtigen Teil der Geschichte Deutschlands zu stehen und sich mit ihren Folgen auseinanderzusetzen. So brachte die Gruppe anlässlich des 60. Jahrestages der Stuttgarter Charta den bisher umfangreichsten Antrag zur Thematik von Flucht und Vertreibung in den Bundestag ein, in dem die Charta als eines der „Gründungsdokumente der Bundesrepublik“ gewürdigt wurde.
Darin setzt sich die Gruppe neben fünf konkreten Maßnahmen zur Bewahrung von Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa auch für ein Zeichen der Verbundenheit mit den Vertriebenen – einen Nationalen Gedenktag – ein.
Bundesvertriebenenstiftung weiter voranbringen
Ferner begleitet die Gruppe parlamentarisch weiter den Aufbau der „Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ des Bundes, in der das millionenfache Schicksal der deutschen Heimatvertriebenen dokumentiert werden soll. Der Vorsitzende und sein Erster Stellvertreter haben als Preisrichter einen Architektenwettbewerb mit auf den Weg gebracht, der bis Ende des Jahres abgeschlossen sein soll und dazu dient, den Umbau des Berliner Deutschlandhauses museumsgerecht gestalten zu können.
Härtefallregelung bei Familiennachzug von Spätaussiedlern
Die Gruppe setzt sich für die Integration der 2,3 Millionen Spätaussiedler in der Bundesrepublik ein. Mit der Neunten Novelle des Bundesvertriebenengesetzes konnte eine große Erleichterung für diese wichtige Bevölkerungsgruppe erreicht werden: Künftig ist es im Härtefall möglich, den Ehegatten oder Abkömmling in den Aufnahmebescheid eines Spätaussiedlers nachträglich einzubeziehen. Die Härtefallregelung hilft somit, dauerhafte Familientrennungen zu vermeiden.
Aufarbeitung der Assimilationspolitik des kommunistische Polens
Zwei Millionen Deutsche leben als Minderheiten außerhalb ihrer angestammten Heimat, davon über 300.000 in Polen. In einem interfraktionellen Antrag zum 20. Jahrestag des deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrages konnte die Gruppe bewirken, dass sich der Bundestag dafür ausgesprochen hat, dass in Polen die in kommunistischer Zeit verfolgte
Assimilationspolitik gegenüber der deutschen Minderheit aufgearbeitet und die
unterschiedlichen Erinnerungskulturen gerade in Schlesien miteinander verbunden werden.