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  • Nadine Schön: Wirklich gute Wortmeldung von Markus Uhl für die @jusaar. Ja für @_A_K_K_ , Ja für unsere Kandidatin der JU Jutta Schmidt-Lang!
    11.02.2012 12:15 h
  • Dr. Stefan Kaufmann: Sitzung des CDU-Bezirksvorstands Nordwürttemberg in Heilbronn. Informiere über die OB-Wahl.
    11.02.2012 12:13 h
  • Roderich Kiesewetter: Polizeireform Bawü: PD Aalen von 511 Dienstposten 134 weg = -34%, ländlicher Raum ausgedünnt! Polizei weg vor Ort
    11.02.2012 12:10 h
  • Nadine Schön: Mit 99 Prozent hammer Ergebnis und großer Rückhalt für unsere Spitzenkandidatin @_A_K_K_ ! Herzlichen Glückwunsch! Der Wahlkampf beginnt!
    11.02.2012 12:05 h
  • Roderich Kiesewetter: Zu #stopacta hier 4 Dokumente zur Versachlichung der ACTA-Diskussion: https://t.co/9WVoNbfJ” Lesen hilft!
    11.02.2012 12:01 h

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Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik

Vorsitzender

Erster stellvertretender Vorsitzender

Stellvertr. Vorsitzende

Koalition für Kommunen
 
Der größte Erfolg der christlich-liberalen Koalition für die Städte, Gemeinden und Landkreise in unserem Land ist die stufenweise Kostenübernahme der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) durch den Bund. Damit korrigieren wir zugleich einen kommunalfeindlichen Akt der früheren rot-grünen Bundesregierung aus dem Jahr 2003. Damals hatte der Bund die Altersgrundsicherung eingeführt und einfach auf die Kommunen übertragen, ohne für die notwendige Finanzierung zu sorgen. Zwischenzeitlich haben sich die Kosten dieser Grundsicherung verdreifacht und belaufen sich nunmehr auf jährlich 3,9 Milliarden Euro, mit dynamisch steigender Tendenz infolge des demografischen Wandels. Bereits in der letzten Legislaturperiode konnten CDU und CSU gegenüber dem damaligen Koalitionspartner SPD durchsetzen, dass die ursprüngliche Bundesbeteiligung erhöht wurde.
 
Massive Entlastung durch den Bund
 
Aus der von der christlich-liberalen Koalition beschlossenen schrittweisen Kostenübernahme der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ergibt sich allein bis 2015 eine Entlastung bei den Sozialausgaben der Kommunen von über 12 Milliarden Euro. Ab dem Jahr 2014 beträgt die jährliche Entlastung der Kommunen voraussichtlich mehr als vier Milliarden Euro. Eine dauerhafte Kommunalentlastung in dieser Größenordnung – ohne Übertragung neuer kostenträchtiger Aufgaben und sonstiger Ausgabepflichten – ist in der Geschichte der Bundesrepublik einmalig.
 
Die vollständige Erstattung der Altersgrundsicherung durch den Bund ist ein wesentlicher und wachsender Beitrag zur nachhaltigen Stabilisierung der Kommunalfinanzen und zur Verringerung der strukturellen Defizite der Kommunen. Der Deutsche Städtetag kommentierte dazu beispielsweise: „Die drückende Last der Sozialausgaben wird sich dadurch auf Dauer spürbar verringern.“ Für die Koalition war es außerdem wichtig, einer weiteren Spreizung der Schere zwischen armen und reichen Kommunen entgegen zu wirken. Schließlich profitieren verstärkt diejenigen Kommunen, die unter besonders drängenden Finanzproblemen leiden. Dieser Zusammenhang wurde im Rahmen der Gemeindefinanzkommission untersucht.
 
Mit dem am 12. August 2011 von der Bundesregierung beschlossenen „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen“ wurde ein erstes Gesetzgebungsverfahren für 2012 eingeleitet. In einem eigenständigen weiteren Gesetzgebungsverfahren, das auch die ab 2013 bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung eintretende Bundesauftragsverwaltung regelt, wird der Bund 2013 seine Kostenbeteiligung in einem weiteren Schritt erhöhen und diese Ausgaben ab dem Jahr 2014 vollständig erstatten.
 
Kommunalfinanzen aktuell
 
Gute Nachrichten für Städte, Gemeinden und Landkreise in Deutschland: Der kritische Wendepunkt bei den Kommunalfinanzen ist überschritten. Es zeichnet sich ab, dass die Kommunen im Gegensatz zu Bund und Ländern bereits 2012 ohne Defizit auskommen werden. Während die Gemeindehaushalte 2010 in der Summe noch einen Fehlbetrag von 7,7 Milliarden Euro auswiesen, wird für das laufende Jahr 2011 mit einem Defizit von maximal 5 Milliarden Euro gerechnet. Ab 2012 bis zum Jahr 2015 werden kontinuierlich bis auf 5 ½ Milliarden Euro steigende Überschüsse erwartet.
Für diese gute Entwicklung hat die christlich-liberale Koalition seit 2009 wichtige Beiträge geleistet. Bereits im Koalitionsvertrag haben sich CDU, CSU und FDP auf rasche und nachhaltige Hilfe für Städte, Gemeinden und Kreise verständigt – obwohl nach der Finanzverfassung die angemessene Finanzausstattung der Kommunen in die Zuständigkeit der Länder fällt. Konkret haben wir seit 2009/10 mit verschiedenen Gesetzesvorhaben für die Kommunen erreicht, dass
  • sie die Investitionen des Konjunkturprogramms II einfacher umsetzen konnten, 
  • sie vom Wachstums- und Arbeitsmarktimpuls seit 2010 profitieren,
  • mit der Hartz-IV-Organisationsreform das Prinzip der Hilfe aus einer Hand in eine verfassungsfeste Form überführt wurde, 
  • sich noch mehr Kreise und Städte auf eigenen Wunsch hin selbstständig um Langzeitarbeitslose kümmern können, 
  • der Ausbau der Kinderbetreuung und die frühkindliche Sprachförderung mit zusätzlichen Bundesmitteln massiv unterstützt wird,
  • das Bildungspaket bei voller Kostenerstattung durch den Bund in kommunale Zuständigkeit überführt wurde,
  • ihnen zusätzlich drei Jahre lang 400 Millionen Euro für Schulsozialarbeiter und Hort-Mittagessen zustehen,
  • sich der Bund an den Hartz-IV-Unterkunftskosten mit einer festen Quote an den tatsächlichen Kosten beteiligt und 
  • die Einsatzbereiche des neuen Bundesfreiwilligendienstes um die Bereiche Sport, Integration, Kultur, Bildung und Katastrophenschutz erweitert wurden.
Die Gemeindefinanzkommission unter der Leitung von Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble legte neben der oben dargelegten Kostenübernahme der Altersgrundsicherung konkrete Handlungsempfehlungen zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung vor. Diese schließen eine verstärkte Beteiligung der Kommunen an der Gesetzgebung des Bundes bzw. der Rechtsetzung der EU ebenso ein, wie die Flexibilisierung von Standards bzw. den Abbau von Bürokratie in allen Bereichen. Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Prüfung des Ersatzes der Gewerbesteuer durch einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer und einen kommunalen Zuschlag auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer mit eigenem Hebesatz führte aufgrund des Vetos der kommunalen Spitzenverbände zu keinem Einvernehmen. Die unionsgeführte Bundesregierung hat ihr Wort gehalten und keine Lösung gegen die Kommunen durchgesetzt.
 
Peter Götz

Foto: Laurence Chaperon

Vorsitzender

Peter Götz