Hier startet die Suche.

Twitter Fraktion

Twitter Abgeordnete

11.02.2012

Hier startet der Seiteninhalt. Der Accesskey zur Rückkehr zum Seitenanfang ist die Ziffer 1.

Zum Seitenanfang

Gesundheit

Vorsitzender

Stellvertretender Vorsitzender

Die Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion bearbeitet ein weites Aufgabenspektrum, das vom öffentlichen Gesundheitsschutz bis zu den sozialen Sicherungssystemen reicht. Hierzu zählen die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die Leistungsbereiche wie z. B. ärztliche und zahnärztliche Versorgung, Krankenhaus und Arzneimittelversorgung. Dazu gehören aber u. a. auch der Gesundheitsstandort Deutschland, die Prävention und Rehabilitation, die Patientenrechte, Biomedizin und Infektionsschutz sowie die Drogen- und Suchtpolitik. Ein weiteres großes Themenfeld ist die soziale Pflegeversicherung.

Das Ziel der Gesundheitspolitik der christlich-liberalen Koalition ist es, eines der besten Gesundheitssysteme weltweit fortzuentwickeln und so den Menschen in Deutschland medizinische Versorgung flächendeckend und auf hohem Niveau zu ermöglichen. Eine zukunftsfeste Finanzierung, Planbarkeit und Verlässlichkeit bei den Rahmenbedingungen sowie die richtige Mischung aus Solidarität und Eigenverantwortung stehen im Fokus unserer gesundheitspolitischen Anstrengungen.
Mit dem Gesetz zur soldarischen und nachhaltigen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FinG) und dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) haben wir erreicht, dass keine höheren Eigenleistungen, keine Abstriche vom Leistungskatalog, keine Leistungsausgrenzung und keine Priorisierung von medizinischen Maßnahmen wie in anderen Ländern umgesetzt werden. Dies unterscheidet unsere Reformen von früheren Reformen im Gesundheitswesen. Unser Gesundheitssystem bleibt hervorragend.

Senkung der Arzneimittelausgaben
Seit 1989 wurde durch zahlreiche gesetzliche Maßnahmen der Versuch unternommen, den stetigen Anstieg der Arzneimittelausgaben zu bremsen. All diese konnten aber stetig steigende Arzneimittelausgaben nicht verhindern. So sind die Ausgaben für Arzneimittel von 1998 bis 2009 um 82 Prozent von fast 18 auf über 32 Mrd. Euro gestiegen. Die christlich-liberale Koalition hat mit dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) Mondpreisen für Medikamente ein Ende gesetzt. Mit den gefundenen Regelungen werden künftig die Preise neu am Markt eingeführter Arzneimittel an ihrem tatsächlichen Zusatznutzen gemessen. Damit stärken wir wirkliche Innovationen und die damit verbundene Forschung und Entwicklung. Gleichzeitig bleibt der uneingeschränkte Zugang der Menschen zu innovativen Arzneimitteln erhalten.

Verbraucher- und Patientenberatung
Eine Verbraucher- und Patientenberatung ist wichtig, damit die Versicherten in die Lage versetzt werden, möglichst selbstständig ihre Rechte gegenüber Krankenkassen und Leistungserbringern wahrzunehmen. Durch die Überführung der unabhängigen Verbraucher- und Patientenberatung aus einem Modellvorhaben in die Regelversorgung wird ein qualitativ hochwertiges Informations- und Beratungsangebot bereitgestellt, dass für Ratsuchende leicht zugänglich und dessen fachliche Unabhängigkeit erkennbar ist. Damit wurde ein wichtiges Ziel aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, dass einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung der Patientensouveränität leistet.

Reform der Finanzierung der GVK
Eine zukunftsfeste Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung ist im Gesetz zur soldarischen und nachhaltigen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FinG) angelegt. Der Beitragssatz und damit der Arbeitgeberanteil an den Krankheitskosten wurde festgeschrieben. Die beitragsfreie Familienmitversicherung bleibt erhalten. Künftige Kostensteigerungen durch den medizinischen Fortschritt und den zunehmenden Behandlungsbedarf aufgrund der demografischen Entwicklung werden über den Zusatzbeitrag finanziert. Dabei darf niemand finanziell überfordert werden – deshalb wird es einen unbürokratischen Sozialausgleich geben, so dass niemand mehr als zwei Prozent seines Einkommens dafür aufbringen muss. Der Sozialausgleich erfolgt antragsfrei und automatisch. Seine Finanzierung speist sich aus Steuermitteln. Damit wird der Solidarausgleich nicht länger ausschließlich auf dem Rücken der 52 Millionen Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung finanziert, sondern wir beteiligen die Steuerzahler und somit alle Bürgerinnen und Bürger nach ihrer Leistungsfähigkeit am Solidarausgleich. Die Lasten werden auf mehr und damit auf breitere Schultern gerechter verteilt.

Die Zahlen geben uns Recht: Das Gesetz zur solidarischen und nachhaltigen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FinG) und das Arzneimittelmarktneuordnungs-gesetz (AMNOG) waren auch notwendig, weil für das Jahr 2011 ein Defizit in der Gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von bis zu elf Milliarden Euro prognostiziert wurde. Es ist uns mit den aufgezeigten Maßnahmen gelungen, dieses gewaltige Defizit abzuwenden. Denn die Gesetzliche Krankenversicherung hat in der ersten Hälfte 2011 sogar einen Überschuss von 2,4 Milliarden Euro erwirtschaftet. Insbesondere die Ausgaben für Medikamente konnten um sechs Prozent gesenkt werden. Diese positive Entwicklung der Finanzlage schafft eine gute Grundlage dafür, dass die Mehrzahl der Krankenkassen in absehbarer Zukunft keine Zusatzbeiträge für ihre Versicherten verlangen muss. Diese positive Entwicklung ist das Ergebnis harter Arbeit und richtiger Weichenstellungen dieser christlich-liberalen Koalition.

Besserer Schutz vor Infektionen in Krankenh
äusern
Jährlich infizieren sich zwischen 400.000 bis 600.000 Patienten in deutschen Krankenhäu-sern mit Krankenhauskeimen. Bis zu 15.000 Menschen sterben in Deutschland an den Folgen einer im Krankenhaus erworbenen Infektion. Mit dem Infektionsschutzgesetz verpflichten wir die Länder zur Regelung von Maßnahmen zur Krankenhaushygiene in Krankenhaushygieneverordnungen oder in den Krankenhausgesetzen der Länder. Außerdem erhalten die Richtlinien des Robert-Koch-Institutes (RKI) künftig einen verbindlichen Charakter für Krankenhäuser, Arztpraxen und Pflegeheime. Krankenhausleiter werden zukünftig explizit zur Einhaltung von Infektionshygiene und Präventionsmaßnahmen nach dem Stand der Wissenschaft verpflichtet.

Fl
ächendeckende medizinische Versorgung sicherstellen
Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (Versorgungsstrukturgesetz) erreichen wir ganz praktische Verbesserungen für die Patienten. Unser besonderer Blick gilt dabei der ärztlichen Versorgung auf dem Land. Die Sicherstellung einer guten, flächendeckenden und bedarfsgerechten medizinischen Versorgung der Bevölkerung ist ein zentrales gesundheitspolitisches Anliegen. Die ambulante ärztliche Versorgung, vor allem die hausärztliche Versorgung, muss wohnortnah gesichert sein – das gehört zur elementaren Daseinsvorsorge unseres Sozialstaats.
 
Stand: September 2011