Zwischenbilanz Politik für Familien, Senioren, Frauen und Jugend
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die demografische Entwicklung oder auch bürgerschaftliches Engagement gehören zum breiten gesellschaftspolitischen inhaltlichen Spektrum, das die Arbeitsgruppe federführend beschäftigt. Es umfasst alle Fragen der Politik für Kinder und Familien, für gerechte Behandlung von Frauen und Männern sowie Gesetzesvorhaben für an die Anliegen älterer Bürger.
Um den sozialen Zusammenhalt unter veränderten gesellschaftlichen Bedingungen sicherzustellen, verfolgt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion eine Politik, die Rahmenbedingungen schafft, „Ja“ zu Kindern zu sagen, die Kindern und Jugendlichen die bestmögliche Förderung und Bildung ermöglicht, die Frauen und Männern die gleichen Teilhabechancen gewährt und es älteren Menschen ermöglicht, ihre Potentiale stärker in Wirtschaft, Arbeitsleben und Gesellschaft einzubringen.
Politik für Familien
Zur finanziellen Unterstützung von Familien hat die Koalition direkt zu Beginn ihrer Regierungszeit das Kindergeld um 20 Euro pro Kind und Monat und den steuerlichen Kinderfreibetrag von 6.024 Euro auf 7.008 Euro erhöht. Seit dem 1. Januar 2011 stehen den Empfängern von Kinderzuschlag oder SGB II- und SGB XII-Leistungen für ihre Kinder sieben Leistungen zur Bildung und Teilhabe aus dem sogenannten „Bildungspaket“ zu. Dazu gehören die Erstattung der Kosten für eintägige Schul- und Kitaausflüge oder mehrtägige Klassen- und Kitafahrten sowie die Erstattung der Kosten für die Beförderung zur Schule und die für die Lernförderung; ein Zuschuss von 100 Euro jährlich für den persönlichen Schulbedarf und ein Zuschuss für die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schule oder Kindertageseinrichtungen sowie 10 Euro monatlich für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft – wie z.B. im Sportverein oder in der Musikschule.
Politik für Kinder und Jugendliche
Trotz der erforderlichen Einsparungen im Bundeshaushalt hat die Koalition am Ausbau der Kindertagesbetreuung für die unter drei-jährigen Kinder nicht gerüttelt: Sie steht zur Zusage, bis 2013 vier Milliarden Euro für den Ausbau der Kinderbetreuung beizusteuern und ab 2014 Länder und Kommunen mit weiterem Geld bei den Betriebskosten zu unterstützen. Zusätzliche Mittel werden in bis zu 4.000 Schwerpunkt-Kitas zur Sprach- und Integrationsförderung investiert, um so in sozialen Brennpunkten faire Chancen für alle Kinder zu schaffen. Diesem Ziel dient auch die Initiative JUGEND STÄRKEN, die Angebote für benachteiligte Jugendliche mit Migrationshintergrund anbietet, und die seit September 2011 mit neuem Geld fortgeführt wird.
Um Kinder und Jugendliche vor Gewalt und Vernachlässigung zu schützen, hat die Koalition ein Bundeskinderschutzgesetz auf den Weg gebracht, das sich derzeit noch in den parlamentarischen Beratungen befindet. Das Gesetz bringt Prävention und Intervention voran und stärkt die Akteure, die sich für das Wohlergehen der Kinder engagieren – Eltern, Kinderärzte oder Hebammen; Jugendämter oder Familiengerichte. Überdies greift es wichtige Ergebnisse der Runden Tische „Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren“ und „Sexueller Kindesmissbrauch“ auf.
Um Kinder und Jugendliche für ein tolerantes und vielfältiges Miteinander zu begeistern, hat die Koalition zusätzliche Haushaltsmittel für die Bekämpfung jeder Art des Extremismus zur Verfügung gestellt.
Viele junge Menschen sind bereit, sich ehrenamtlich für die Gesellschaft zu engagieren und Verantwortung zu tragen. Dies unterstützt die Koalition durch die stärkere finanzielle Förderung der bewährten Jugendfreiwilligendienste. Der neue Bundesfreiwilligendienst, den die Koalition nach der Aussetzung des Zivildienstes etabliert hat, ist ein weiteres Angebot, sich außerhalb von Beruf und Schule für einen Zeitraum zwischen sechs und 24 Monaten in sozialen, kulturellen, ökologischen oder anderen gemeinwohlorientierten Tätigkeitsfeldern zu engagieren – sozialversichert und professionell begleitet. Anders als die Jugendfreiwilligendienste steht dieser neue Dienst nicht nur jungen Menschen, sondern allen Bürgerinnen und Bürgern offen.
Gleichstellungspolitik
Frauen sind heute besser qualifiziert als jemals zuvor. Viele wollen ihre Fähigkeiten im Erwerbsleben umsetzen. Um bestehende Benachteiligungen in der Arbeitswelt zu beseitigen und vor allem den Anteil von Frauen in Führungspositionen in der Wirtschaft und im öffentlichen Dienst zu erhöhen, arbeitet die Koalition derzeit an einem
Chancengleichheitsgesetz.
Um Frauen nach einer Familienpause den Wiedereinstieg ins Erwerbsleben zu erleichtern, wurde das Programm „Perspektive Wiedereinstieg“ neuaufgelegt und ausgebaut.
Zur wirksameren Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen wird im Dezember 2012 ein „Frauenhilfetelefon“, eine rund um die Uhr erreichbare Notrufnummer, freigeschaltet werden. Es handelt sich hierbei um ein niedrigschwelliges Hilfeangebot, das Frauen den Weg zu den Unterstützungseinrichtungen vor Ort weist.
Politik für ältere Menschen
Der Zusammenhalt zwischen den Generationen wird durch den demografischen Wandel und die steigende Zahl pflegebedürftiger Menschen auf die Probe gestellt. Die überwiegende Mehrzahl der Pflegebedürftigen wünscht sich eine Betreuung durch Angehörige. Auch wünschen sich 65 Prozent der Erwerbstätigen, ihre pflegebedürftigen Angehörigen selbst zu betreuen, stoßen aber häufig noch auf große Schwierigkeiten. Daher hat die Koalition das Gesetz zur Einführung einer Familienpflegezeit auf den Weg gebracht, das es Erwerbstätigen ermöglicht, ohne große finanzielle Einbußen ihre Arbeitszeit zu reduzieren, um Zeit für die Pflege von Angehörigen zu haben.
Das Miteinander der Generationen wird auch in den Mehrgenerationenhäusern gelebt, die Knotenpunkte des bürgerschaftlichen Engagements in den Kommunen sind und generationenübergreifende Arbeit leisten. Für dieses erfolgreiche Projekt gibt es ab 2012 ein Folgeprogramm.
Ausblick auf die zweite Hälfte der Legislaturperiode
Für die zweite Hälfte der Legislaturperiode haben wir uns folgende größere Projekte vorgenommen: die Einführung eines Betreuungsgeldes zeitgleich mit dem Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz, die Regulierung der Prostitution durch die Einführung einer Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten sowie die stärkere Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen zur Erleichterung des Wiedereinstiegs nach der Familienphase.
Stand: September 2011