Die Arbeitsgruppe Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit formuliert mit ihren parlamentarischen Initiativen, Erklärungen und Grundsatzstrategiepapieren die umweltpolitischen Vorstellungen der Union im Deutschen Bundestag.
Energiekonzept
Zentrales Thema der Klimapolitik war die Beschleunigung des Übergangs in das Zeitalter der Erneuerbaren Energien. Mit der Novelle des Atomgesetztes haben wir den Ausstieg aus der Kernenergienutzung beschlossen. Zudem haben wir im Gesetz einen dynamischen Sicherheitsstandard für die Kraftwerksbetreiber als Beitrag zu einer weiteren Risikominderung eingeführt.
Gleichzeitig haben wir mit der Novelle des Erneuerbare Energien-Gesetzes die Weichen für einen schnelleren Ausbau der Erneuerbaren Energien gestellt. Dabei ging es auch um die Verbesserung der Effizienz der Stromerzeugung aus Erneuerbaren und damit um die Reduzierung der Kosten für die Verbraucher. Aus diesem Grund hatten wir bereits vor der Novelle des EEG im Juni 2011 die Vergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen wiederholt reduziert und so an die deutlich gesunkenen Anlagenkosten angepasst. Zudem haben wir dafür gesorgt, dass die Erneuerbaren Energien kosteneffizienter und künftig auch marktnäher und stärker nachfragegerecht ausgebaut werden. Zur Sicherung des Wirtschaftsstandorts Deutschland haben wir Regelungen geschaffen, die die Wettbewerbsfähigkeit von stromintensiven Unternehmen und damit die Arbeitsplätze in diesen Unternehmen sichern. Die Bedingungen, insbesondere für den Mittelstand, sind hier deutlich verbessert worden.
Wir haben im Energiekonzept dafür gesorgt, dass unsere anspruchsvollen Klimaschutzziele erfüllt werden.
Um die Nutzung von Erneuerbaren Energien im Wärmemarkt zu verbessern, haben wir im Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz die Vorbildwirkung öffentlicher Gebäude festgeschrieben.
Mit der Novelle des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes haben wir die europäischen Vorgaben für die neue Phase des Emissionshandels umgesetzt. Damit wird der europäische Emissionshandel stärker harmonisiert. Unternehmen, die besonders stark im internationalen Wettbewerb stehen, unterliegen nicht der Versteigerung. Die Erlöse aus dem Emissionshandel werden ab 2013 in den „Energie- und Klimafonds“ fließen und für Investitionen im Klima- und Energiebereich genutzt.
Mit dem Gesetz zur Abscheidung, Transport und Speicherung von CO2 (CCS-Gesetz) haben wir den rechtlichen Rahmen für Demonstrationsvorhaben für diese Technologie geschaffen.
Im Bereich des Naturschutzes haben wir dafür gesorgt, dass im Rahmen des Programms „Nationales Naturerbe“ wertvolle bundeseigene Naturflächen im Umfang von 100.000 Hektar, unentgeltlich an Länder, Stiftungen und Verbände übertragen wurden.
Mit dem 10. Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes haben wir Kinderlärm von Kindertageseinrichtungen und Kinderspielplätzen künftig privilegiert. Er wird nicht mehr wie Lärm von Industrieanlagen behandelt.
Ausblick
Zum Erreichen unserer Klimaziele müssen wir das Potenzial der Erneuerbaren Energien im Wärmemarkt stärker nutzen. Auf der Grundlage eines Erfahrungsberichts werden wir dazu das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz weiterentwickeln.
Mit der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes werden wir die europarechtlichen Vorgaben umsetzen und so das deutsche Abfallrecht modernisieren. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag für eine höhere Ressourceneffizienz. Wir werden einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen der Kommunen und der privaten Entsorgungswirtschaft schaffen. Im Anschluss werden wir die rechtlichen Grundlagen für eine einheitliche Wertstofferfassung schaffen. Verpackungen und Abfälle aus gleichen Materialien können künftig gemeinsam in einer Wertstofftonne gesammelt werden.
Wir werden die Europäische Richtlinie über Industrieemissionen umsetzen und damit neue bzw. geänderte Anforderungen an Industrieanlagen gesetzlich verankern. Dazu sind Änderungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz, im Wasserhaushaltsgesetz und im Kreislaufwirtschaftsgesetz erforderlich.
Zur Sicherung des „Nationalen Naturerbes“ werden wir dafür sorgen, dass weitere 25.000 Hektar wertvoller Naturflächen in das Naturerbe aufgenommen werden.
Wir werden auf der Basis der Europäischen Richtlinie zur Entsorgung radioaktiver Abfälle ein Gesetz zur Entsorgung beschließen.
Stand: September 2011