Recht sichert die Freiheit - es bildet das Fundament des gesellschaftlichen Miteinanders.
Mit diesem Verständnis knüpft die Rechtspolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion an die Wertentscheidungen unserer Verfassung an. In der Rechtspolitik zeigt sich daher in besonderem Maße, dass die CDU/CSU-Bundestagsfraktion auf eine Orientierung an Werten statt auf tagespolitische Beliebigkeit setzt.
Die Arbeitsgruppe Recht ist mit der Vorbereitung bzw. Prüfung neuer Gesetze ebenso wie mit der Änderung oder Aufhebung von Gesetzen befasst. Zu den rechtspolitischen Themen gehören in erster Linie die klassischen Gebiete des Rechts: das Verfassungsrecht, das gesamte bürgerliche Recht, das Strafrecht, das Handels- und Gesellschaftsrecht, das Urheberrecht und der gewerbliche Rechtsschutz, das Gerichtsverfassungs- und Verfahrensrecht für die einzelnen Gerichtsbarkeiten (außer Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit) sowie das Dienst- bzw. Berufsrecht der Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte.
Die Sicherheit der Bürger hat für uns Vorrang
Im Recht der Sicherungsverwahrung ist nach der umfassenden Reform, die wir Ende 2011 verabschiedet hatten, erneut Handlungsbedarf gegeben. Das Bundesverfassungsgericht hat kürzlich überraschend - und im völligen Gegensatz zu seiner bisherigen Rechtsprechung - die Vorschriften zur Sicherungsverwahrung in Gänze für verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber bis Mai 2013 Zeit für eine Neuregelung gegeben. Es hat aber den Grundansatz unserer Reform nicht in Frage gestellt und insbesondere lobende Worte für das Therapie- und Unterbringungsgesetz (ThUG) gefunden. Dieses Gesetz ist maßgeblich auf Betreiben der Union verabschiedet worden.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sehr rasch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ein Fachgespräch mit hochrangigen Experten durchgeführt, die uns wertvolle Hinweise, für das, was zu tun ist, gegeben haben. Bei allen zu treffenden Regelungen muss der Schutz der Allgemeinheit vor auch nach der Verbüßung ihrer Strafhaft noch hochgefährlichen Straftätern im Vordergrund stehen. Bei dem Gesetzgebungsverfahren ist Eile geboten, damit nicht im Juni 2013 die auch nach der Verbüßung ihrer Strafhaft noch hochgefährlichen Straftäter frei gelassen werden. Deshalb sind hier alle politischen Kräfte in einer besonderen Verantwortung.
Polizisten werden besser geschützt
Die Strafbarkeitsvorschriften für Fälle von Gewalt gegen Polizeibeamte sind verschärft worden. Wir haben den Strafrahmen für Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte von zwei auf drei Jahre angehoben, wir haben gefährliche Werkzeuge in die Qualifikation des § 113 Abs. 2 StGB einbezogen und damit eine durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entstandene Schutzlücke beseitigt. Wir haben den geschützten Personenkreises um Feuerwehrleute und Angehörige von Rettungsdiensten erweitert und damit auch einem verbreiteten Anliegen aus dem Kreis der Betroffenen Rechnung getragen. Hier zeigt sich wieder einmal, dass die Union die politische Kraft ist, die sich zuverlässig für die Interessen der Polizeibeamten, Feuerwehrleute und Rettungskräfte einsetzt. Wir sorgen dafür, dass sie bei ihrer Arbeit, die sie für uns alle erbringen, auch adäquat geschützt werden.
Rahmenbedingungen für Investitionen in Wohnimmobilien und Schutz vor Mietnomaden werden verbessert
Die Koalition hat im Frühjahr 2011 einen Gesetzentwurf mit wichtigen Änderungen im Mietrecht vorgelegt. Im Vordergrund stehen dabei Regelungen zur Erleichterung klima- und umweltfreundlicher Sanierungen von Wohngebäuden. Außerdem werden wir den Schutz insbesondere von privaten Kleinvermietern gegenüber Mietnomaden stärken: Hierzu wird künftig schnellerer und effektiverer Rechtsschutz möglich sein, Vermieter werden vor hohen Mietausfällen geschützt und Regelungen zur Verringerung der Räumungskosten geschaffen.
Sanierungschancen für Unternehmen werden gestärkt
Mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen werden die Chancen für eine Restrukturierung und Fortführung insolvenzgefährdeter Unternehmen verbessert. Dadurch sollen künftig vermehrt Arbeitsplätze erhalten werden, die sonst bei einer Zerschlagung des Unternehmens unwiderruflich verloren gehen. Weitere wichtige Reformschritte im Insolvenzrecht werden in den nächsten Monaten in Angriff genommen, so insbesondere die Modernisierung der Verbraucherinsolvenz.
Europäische Rechtspolitik im Fokus
Die Arbeitsgruppe Recht widmet sich intensiv auch den europäischen Gesetzgebungsvorhaben im Bereich der Rechtspolitik. Im Interesse des europäischen Fortschritts und des deutschen Mittelstandes setzen wir uns für die Schaffung der Europäischen Privatgesellschaft als einer europaweiten Rechtsform insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen ein.
Die Einführung eines europäischen Vertragsrechts, wie von der Europäischen Kommission geplant, lehnen wir ab.
Kinderschutz im Vormundschaftsrecht verbessert
Mit Änderungen im Vormundschaftsrecht, die im Frühjahr 2011 verabschiedet wurden, hat die Koalition die gesetzlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Missbrauch und Vernachlässigung von Kindern (wie 2006 im schrecklichen Fall des kleinen Kevin aus Bremen) wirksamer verhindert werden können. Der Kinderschutz wird durch häufigeren und regelmäßigen persönlichen Kontakt zwischen Vormund und Mündel verbessert und die Zahl der durch einen Vormund zu betreuenden Kinder auf maximal 50 begrenzt.
Außerdem werden wir im Familienrecht die elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern neu regeln und punktuelle Korrekturen beim nachehelichen Unterhalt prüfen.
Zahlreiche weitere Maßnahmen umgesetzt
Mit dem strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz hat die Koalition gezeigt, dass die Opfer von SED-, Terror-und Willkürherrschaft nicht in Vergessenheit geraten dürfen.
Mit dem Gesetz zur Änderung des § 522 der Zivilprozessordnung haben wir in diesem Jahr einen schweren Fehler der rot-grünen Zivilprozessreform von 2001 korrigiert und den Rechtsschutz der Bürger in der Berufungsinstanz gestärkt.
Mit dem Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung leisten wir einen Beitrag zu einer modernen, effizienten Rechtspflege und zu einer Streitkultur, die stärker durch eigenverantwortliche und einvernehmliche Konfliktlösung geprägt ist.
Durch die Schaffung des Zentralen Testamentsregisters bauen wir in erheblichem Umfang Bürokratie im erbrechtlichen Benachrichtigungswesen ab.
Stand: September 2011