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26.01.2012


Bankenrettungsfonds wird befristet wieder geöffnet

Bundestag verabschiedet zweites Finanzmarktstabilisierungsgesetz




Der Bankenrettungsfonds SoFFin wird befristet bis zum Ende des Jahres wieder geöffnet. Der Bundestag hat am Donnerstag eine entsprechende Änderung des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes beschlossen. Banken können auf diese Weise erneut mit Hilfe des Staates höhere Kapitalanforderungen erfüllen.


Mit dem Gesetz soll der Gefahr vorgebeugt werden, dass die Staatsschuldenkrise auf das Finanzsystem und die Realwirtschaft übergreift, erläuterte der haushaltspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Norbert Barthle, in der Debatte. Im Falle einer Gefährdung seien zunächst die Aktionäre eines Finanzinstituts gefordert, sagte Barthle weiter. Erst in einem zweiten Schritt könnten die Banken staatliche Hilfe in Anspruch nehmen. Der Haushaltspolitiker betonte, dass es sich bei Anträgen an den SoFFin immer um Notfallmaßnahmen handele.

Der Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) wurde im Herbst 2008 eingerichtet, um deutsche Finanzinstitute zu retten und zu stabilisieren. Derzeit sind nach Auskunft der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung Hilfen des Sonderfonds von 43 Milliarden Euro unterzeichnet, davon 23,2 Milliarden Euro für Garantien und 19,8 Milliarden Euro für Kapitalmaßnahmen. Mit dem sogenannten Restrukturierungsgesetz hat die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung die Aufgabe erhalten, gezielt die Restrukturierung von Instituten in den Blick zu nehmen. Der in diesem Zusammenhang gegründete Restrukturierungsfonds trägt mit seinem Instrumentarium vorrangig dazu bei, künftig Bankenkrisen zu vermeiden oder sie gegebenenfalls zu bewältigen.

 

Eigenkapital schützt vor Ansteckungsgefahren

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble betonte, dass das Gesetz zur Bekämpfung der Staatsschuldenkrise notwendig sei. Auflagen der europäischen Bankenaufsicht schreiben vor, dass die systemrelevanten Banken in Deutschland bis zum 30. Juni 2012 genügend Eigenkapital nachweisen müssen, damit sie gegen Ansteckungsgefahren geschützt sind. Deutschland habe sich auf europäischer Ebene verpflichtet, dies umzusetzen, betonte Schäuble. Bislang spräche alles dafür, dass die deutschen Banken dies aus eigener Kraft schafften. Für den Fall, dass sie dazu nicht in der Lage seien, werde dieses Gesetz geschaffen, sagte Schäuble. „Vermutlich wird es gar nicht in Anspruch genommen“, prophezeite er.

 

Bundestag erhält größere Mitspracherechte

Die Rechte des Bundestages im Verfahren werden gestärkt. Zunächst ist nur ein Teil der Kreditermächtigung, rund 20 Milliarden Euro, verfügbar. Weitere 30 Milliarden Euro sind gesperrt und können nur mit Zustimmung des Finanzmarktgremiums, dem parlamentarischen Kontrollgremium für den Bankenrettungsfonds, eingesetzt werden. Diese Änderung gegenüber dem Entwurf der Bundesregierung haben die Abgeordneten der Koalition im Zuge der Gesetzesberatung durchgesetzt.

Bankenrettungsfonds wird befristet wieder geöffnet