Als zwingende Konsequenz aus der Krise wollen wir den unter Rot-Grün ausgehöhlten und geschwächten Stabilitäts- und Wachstumspakt wieder stärken. Die EU-Kommission hat hierzu in der vergangenen Woche Vorschläge unterbreitet, die in die richtige Richtung führen. Zudem fordern wir die Bundesregierung auf, sich über die Bankenabgabe hinaus auf europäischer und globaler Ebene für eine wirksame Finanzmarktsteuer – das heißt: Finanztransaktionssteuer oder Finanzaktivitätssteuer – einzusetzen und so schnell als möglich auch zu nationalen Maßnahmen zu kommen. Dazu gehört beispielsweise das Verbot von ungedeckten Leerverkäufen.
Rettungsschirm für den Euro. Die anhaltende Krise an den Finanzmärkten und die Gefahr ihrer weiteren Ausbreitung machten in der vergangenen Woche ein erneutes, rasches politisches Handeln erforderlich. Um zu verhindern, dass sich die finanzielle Situation einer Reihe von Euro-Staaten weiter verschärft, haben wir in einer Sondersitzung ein weiteres Rettungspaket für die Finanzmärkte auf der Basis der EU-Vereinbarungen beraten und auf den Weg gebracht.
Gemeinsam mit unseren Partnern hat die Bundesregierung auf dem Rat der Europäischen Union am 10. Mai beschlossen, einen Rettungsschirm für den Euro aufzuspannen. Wir tun dies aus wohlverstandenem nationalen Interesse heraus: Eine weitere Eskalation der Krise würde nicht nur die Zahlungsfähigkeit einer Reihe von Staaten, sondern den Fortbestand der gesamten Währungsunion und damit die Stabilität unserer Währung gefährden.
Künftig soll es deshalb möglich sein, Euro-Staaten finanziellen Beistand zu gewähren, wenn diese durch außergewöhnliche Ereignisse ernstlich von der Zahlungsunfähigkeit bedroht sind. In dieser Absicht soll die Europäische Union Finanzmittel im Volumen von bis zu 60 Mrd. Euro bereitstellen und eine Stabilitätsgemeinschaft entstehen, die zur Abwendung der Zahlungsunfähigkeit Kredite im Umfang von bis zu 440 Mrd. Euro gewähren kann. Darüber hinaus wird sich auch der Internationale Währungsfonds mit 220 Mrd. Euro am Rettungsschirm für den Euro beteiligen.
Die Kredite der Stabilitätsgemeinschaft werden durch die teilnehmenden Euro-Staaten garantiert. Auf Deutschland entfällt damit ein maximaler Garantieanteil von 123 Mrd. Euro, der im äußersten Notfall durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages um bis zu 20 % erhöht werden kann. Voraussetzung für die Übernahme der Gewährleistung ist sowohl ein einvernehmlicher Beschluss aller Euro-Staaten als auch ein umfassendes Konsolidierungsprogramm, das der betroffene Staat zuvor mit dem Internationalen Währungsfonds und der Europäischen Kommission unter Mitwirkung der Europäischen Zentralbank vereinbart haben muss.
Als zwingende Konsequenz aus der Krise wollen wir den unter Rot-Grün ausgehöhlten und geschwächten Stabilitäts- und Wachstumspakt wieder stärken. Die Europäische Kommission hat hierzu in der vergangenen Woche Vorschläge unterbreitet, die in die richtige Richtung führen.
Zudem fordern wir die Bundesregierung auf, sich über die Bankenabgabe hinaus auf europäischer und globaler Ebene für eine wirksame Finanzmarktsteuer – das heißt: Finanztransaktionssteuer oder Finanzaktivitätssteuer – einzusetzen und so schnell als möglich auch zu nationalen Maßnahmen zu kommen. Dazu gehört beispielsweise das Verbot von ungedeckten Leerverkäufen. Wir werden zudem die europäische Ratingagentur voranbringen und wir werden natürlich auch dafür sorgen, dass die Maßnahmen, die wir bereits im Gesetzgebungsverfahren haben, beschleunigt werden, so beispielsweise die Kontrolle der Hedge-Fonds.
NRW braucht eine stabile Regierung. Bei den Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen hat die CDU ein schmerzliches Wahlergebnis erzielt, gleichwohl bleiben wir mit einem knappen Vorsprung stärkste Partei im Landtag. Dies sollten wir bei aller berechtigten Selbstkritik nicht aus den Augen verlieren.
Diese Tatsache muss auch die Spitzenkandidatin der SPD anerkennen, unter der die Sozialdemokraten in NRW das schlechteste Ergebnis in ihrer Geschichte eingefahren haben. Hannelore Kraft hat vor der Wahl immer erklärt, dass die Linke in NRW nicht koalitionsfähig sei. Daran hat sich seit dem Wahltag nichts geändert. Noch immer strebt die Linke eine sozialistische Staats-, Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung an, noch immer fördert sie in ihren Reihen offen extremistische Strömungen. Obwohl die Linke in NRW nicht koalitionsfähig ist, will Frau Kraft nun gleichwohl mit dieser Partei Sondierungsgespräche führen. Letztlich legt sie damit dasselbe Verhalten an den Tag, das schon die ehemalige hessische SPD-Vorsitzende Andrea Ypsilanti gezeigt hat.
Mit der Linkspartei ist in NRW keine Zusammenarbeit möglich. Nordrhein-Westfalen braucht vielmehr eine stabile Regierung und kein Experiment, mit dem die Sozialdemokraten im Labor der Landespolitik neue Koalitionsmöglichkeiten für den Bund im Jahr 2013 erproben wollen.
Deutsche Islamkonferenz. Mit der Plenumssitzung am Montag dieser Woche hat die zweite Phase der Deutschen Islamkonferenz (DIK) begonnen. Wir begrüßen die Fortsetzung des Dialoges zwischen dem deutschen Staat und den Muslimen in Deutschland, die die Verbesserung der religionsrechtlichen und gesellschaftlichen Integration der Muslime in Deutschland zum Ziel hat. In ihrer zweiten Phase erfolgt eine stärkere praktische Ausrichtung der DIK. Die Verweigerung der Teilnahme durch den Zentralrat der Muslime (ZMD) ist bedauerlich, es entspricht der von Beginn an demonstrierten Verweigerungshaltung der in ihm zusammengeschlossenen Verbände, die Inhalt und Zusammensetzung des Dialogforums einseitig diktieren wollen. Dem Erfolg der Islamkonferenz steht dieses aber nicht entgegen. Nach Ergebnissen der Studie „Muslimisches Leben in Deutschland“ (BAMF 2009) fühlen sich rund ein Viertel der Muslime in Deutschland von den bisher an der DIK teilnehmenden islamischen Dach- und Spitzenverbänden vertreten. Wir begrüßen deshalb die Entscheidung von Bundesinnenminister Thomas de Maizière, an der Islamkonferenz als einem breit angelegten Dialogforum neben den Verbänden weiterhin auch kompetente Einzelpersonen teilhaben zu lassen.
Freiwillige Verlängerung des Zivildienstes. In dieser Woche haben wir uns mit unserem Koalitionspartner auf die Möglichkeit einer freiwilligen Verlängerung des Zivildienstes verständigt. Die gefundene Lösung kommt den Interessen aller Beteiligten bestmöglich entgegen und ist ein wichtiger Schritt bei der Umsetzung des Koalitionsvertrages. Wer nach Beginn des Zivildienstes erkennt, dass er diesen Dienst, vielleicht auch berufsvorbereitend, weiter ausüben möchte, bekommt die Möglichkeit, sich für eine Verlängerung zu entscheiden. Eine solche Verlängerungsoption für 3 bis 6 Monate kann dann noch bis zu zwei Monate nach Beginn des Zivildienstes gewählt werden.
Die freiwillige Verlängerungsoption ist für die Zivildienstleistenden finanziell vorteilhaft und zudem unbürokratisch. Insgesamt bedeutet die gefundene Lösung Sicherheit für die Anbieter von Zivildienstplätzen, denn sie haben jetzt die Möglichkeit, die Jugendlichen auch länger als 6 Monate zu beschäftigen. Mit der weiteren Vorgabe, die Struktur der Freiwilligendienste bis Mitte Juni zu überarbeiten, werden auch diese für interessierte Jugendliche weiter attraktiv gehalten. Sowohl Zivildienst als auch die klassischen Freiwilligendienste können so ihre wichtigen Aufgaben für unsere Gesellschaft in der bewährten Weise wahrnehmen.