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23.02.2010
Volker KauderUrteil des Bundesverfassungsgerichts zu Hartz IV schnell umsetzen
Bericht des Fraktionsvorsitzenden
Die Regierungskoalition wird das Urteil des Bundesverfassungsgerichts schnell umsetzen. Das Prinzip, dass Hartz IV dazu dienen soll, so schnell wie möglich wieder in Arbeit zu kommen, muss noch deutlicher werden als bisher, meint Volker Kauder in seinem sitzungswöchentlichen Bericht an die CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Hartz IV schnell umsetzen: Die Regierungskoalition wird das Urteil des Bundesverfassungsgerichts schnell umsetzen. Zur Neuberechnung der Bedarfssätze für Kinder ist allerdings Voraussetzung, dass Datenmaterial vorliegt. Das ausgewertete Datenmaterial des Statistischen Bundesamtes wird erst im September zur Verfügung stehen. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen wird deshalb in einem ersten Schritt grundsätzliche Fragen zum Verhältnis von finanzieller Leistung und Sach- und Dienstleistungen klären. Darüber hinaus wird auch zu entscheiden sein, inwieweit nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Pauschalisierungen sinnvoll und notwendig sind.
Zudem muss auch der Frage nachgegangen werden, wie die unterschiedliche Umsetzung in den Bundesländern vereinheitlicht werden kann. Das Prinzip, dass Hartz IV dazu dienen soll, so schnell wie möglich wieder in Arbeit zu kommen, muss noch deutlicher werden als bisher. Die Umsetzungsfragen sind im Zusammenhang mit der Neuregelung der Verwaltungsstrukturen zu klären. Hier wird jetzt geprüft, inwieweit die SPD sowohl im Bundesrat als auch im Bundestag bereit ist, mehr für Optionskommunen zu tun.
Auch im Norden Afghanistans „bewaffneter Konflikt im Sinne des humanitären Völkerrechts“: In dieser Woche wird im Deutschen Bundestag über das neue Mandat für unseren Einsatz in Afghanistan entschieden. Das Mandat sieht eine Anhebung der Personalobergrenze auf 5.350 Soldaten vor, von denen 350 Soldaten als flexible Reserve vorgehalten werden. Mit dem neuen Mandat, das bis zum 28. Februar 2011 gelten soll, wird Deutschland seine Anstrengungen für den Aufbau und die Ausbildung der afghanischen Sicherheitskräfte nachhaltig erhöhen.
In der letzten Sitzungswoche hat Bundesaußenminister Westerwelle in einer Regierungserklärung noch einmal die Ziele und Schwerpunktsetzung des deutschen Engagements in Afghanistan erläutert. Dabei hat er deutlich gemacht, dass die Intensität der mit Waffengewalt ausgetragenen Auseinandersetzung mit Aufständischen und deren militärischen Organisationen die Bundesregierung zu der Bewertung führt, die Einsatzsituation von ISAF auch im Norden Afghanistans als „bewaffneten Konflikt im Sinne des humanitären Völkerrechts“ zu qualifizieren. Demnach trägt die afghanische Regierung mit Unterstützung von ISAF einen bewaffneten Konflikt mit Aufständischen (Taliban) aus. Diese Einstufung als „bewaffneter Konflikt“ ist ein wichtiges politisches Signal und dient zugleich unseren Soldaten im Einsatz zur Orientierung. Für die Bundesregierung sind für den Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan damit die Regeln des humanitären Völkerrechts maßgebend – und nicht das deutsche Strafrecht. Aus der Neubewertung der Lage in Afghanistan ergibt sich keine Veränderung der Einsatzgrundlagen der deutschen Polizisten von Bund und Ländern. Wir begrüßen diese Positionierung der Bundesregierung.
Auch für die politische Auseinandersetzung in den kommenden Wochen wird es wichtig sein, die Realitäten in Afghanistan klar zu benennen und unser strategisches Ziel einer „Übergabe in Verantwortung“ deutlich zu machen.