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25.01.2008

Dr. Ralf Brauksiepe

Bessere Honorierung der Beitrags- und Lebensleistung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Rede zur Verlängerung des Arbeitslosengeldes I




19.a) Zweite und dritte Beratung CDU/CSU, SPD

SGB III/7.Änd und anderer Gesetze
- Drs 16/7460 -

SGB II/4.Änd
(RentenabschlagsverhinderungsG)
- Drs 16/7459, 16/7866, 16/7869, 16/7870 -


Herr Präsident!
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
 
Die Große Koalition hat schon mit dem Fünften und dem Sechsten SGB-III-Änderungsgesetz das arbeitsmarktpolitische Instrumentarium so umgestaltet, dass Menschen eine bessere Chance haben, in Beschäftigung zu kommen, gerade auch ältere Menschen. Es ist uns gelungen, das Lissabon-Ziel der Europäischen Union einer Beschäftigungsquote von 50 Prozent für Ältere schon jetzt zu erreichen. Bereits im zweiten Quartal des Jahres 2007 lag die Quote bei 52 Prozent. Das ist ein großer beschäftigungspolitischer Erfolg dieser Bundesregierung und der Großen Koalition. Das ist die Wahrheit.
 
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
 
Weil wir diese Beschäftigungserfolge haben, konnten wir genau das machen, was wir gegen den Widerstand der gesamten Opposition durchgesetzt haben. Wir haben die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung erneut gesenkt, und zwar in dem Wissen, dass wir für Ältere die Leistungen ausweiten wollen. Also: Leistungsverbesserungen bei gleichzeitiger Beitragssatzsenkung aufgrund einer guten wirtschaftlichen Entwicklung und zusätzlicher Arbeitsplätze. Das ist das, was wir erreicht haben und was wir machen können. Darum geht es heute in dieser Debatte.
 
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
 
Wir setzen das um, was wir auf Parteitagen zu diesem Thema beschlossen haben, die Union im Jahre 2006, die SPD im letzten Jahr. Es wird jetzt eine bessere Honorierung der Beitrags- und Lebensleistung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geben. Das ist richtig so, und das ist ein Ausdruck sozialer Gerechtigkeit.
 
Bevor ich auf Menschen zu sprechen komme, um die es uns eigentlich gehen sollte, will ich etwas zu den Prinzipien sagen, die hier gerne so hoch gehalten werden. Natürlich ist die Arbeitslosenversicherung keine reine Ansparversicherung, wie Kollege Lafontaine so gerne sagt. Deswegen ist es auch Unsinn, zu sagen, jemand zahle soundso viel ein und bekomme nur soundso viel im Fall der Arbeitslosigkeit heraus. Abgesehen davon zahlt diese Versicherung nicht nur passive Leistungen, sondern sie finanziert auch aktive Arbeitsmarktpolitik. Es ist also völliger Unsinn, zu sagen, es handele sich um eine reine Ansparversicherung. Sie ist aber auch keine reine Risikoversicherung. Schon der Vergangenheit haben Ältere mit Recht mehr Leistung bekommen. Herr Kollege Niebel, ich will Ihr Beispiel von der Gebäudeversicherung aufgreifen. Sie sagen, auch demjenigen, der zwei Monate eingezahlt hat, werde das Gebäude im Schadensfall ersetzt. Das ist wahr, aber bei der Arbeitslosenversicherung war das noch nie so. Wenn Sie in Ihrer Zeit als Mitarbeiter der BA Leuten, die zwei Monate eingezahlt haben, Arbeitslosengeld ausgezahlt haben, dann haben Sie sich einer Amtspflichtverletzung schuldig gemacht. Das war schon immer verboten.
 
(Heiterkeit bei der CDU/CSU)
 
Ein bisschen länger musste man schon immer eingezahlt haben, um Anspruch auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung zu haben. Also, lassen wir diese Prinzipienreiterei, und lassen Sie uns bei der Wahrheit bleiben, Herr Kollege Niebel! Ich glaube, das hilft uns weiter.
 
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
 
Das zu den Prinzipien. Hier kommen mehrere Prinzipien zusammen. Hier spielt nicht nur ein einziges Prinzip eine Rolle.
 
Jetzt rede ich über die Menschen und über das Thema der Frühverrentung. In diesem Zusammenhang will ich an die Anhörung erinnern. Sie von der Opposition tun immer so, als seien Sie die Sieger der Anhörung. Wahr ist, dass Sie jeweils einen Sachverständigen gefunden haben, der Ihre Vorurteile bestätigt hat.
 
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Widerspruch beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
 
Ich will nur einmal an das erinnern, was der Kollege vom DGB in der Anhörung gesagt hat. Stellen Sie sich den 53-jährigen Nokia-Arbeiter in Bochum vor, der jetzt arbeitslos wird und nach dieser Regelung drei Monate länger Arbeitslosengeld I beziehen kann. Welche Vorstellungen haben Sie eigentlich von den Leuten? Glauben Sie, diese Leute legen sich erst einmal drei Monate auf die faule Haut, und wenn sie dann 54 sind, schauen sie sich locker-flockig um, wie es mit Arbeit aussieht? Das ist doch irrsinnig. Welches Menschenbild haben die, die so etwas unterstellen, überhaupt?
 
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
 
Sie von den Grünen wissen das ganz genau. Es gibt nur einen einzigen Grund, warum Sie darauf beharren. Diese Regelung hat Ihnen damals Herr Clement aufs Auge gedrückt, und Sie meinen, Sie dürften jetzt nicht davon abweichen und zugeben, dass Sie klüger geworden sind. Deswegen halten Sie an dieser Regelung fest, mit der man das Kind mit dem Bade ausgeschüttet hat. Unsere Regelung bringt mehr soziale Gerechtigkeit, und sie ist an den Interessen der Menschen orientiert.
 
(Dirk Niebel (FDP): Es war die CDU, die das durchgesetzt hat!)
 
Es ist nicht nur das, was mir machen. Ich verstehe, wenn sich die Menschen fragen, ob ihnen die Verlängerung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I um drei Monate wirklich hilft. Wir verbinden das mit Eingliederungsmaßnahmen. Der 53-Jährige, der jetzt bei Nokia ausscheiden muss, hat nicht nur drei Monate länger Anspruch auf Arbeitslosengeld I, sondern er hat auch Anspruch auf einen Eingliederungsgutschein. Das heißt, ein Arbeitgeber, der diesen Menschen einstellt, kann bis zu 50 Prozent Zuschuss bekommen. Das ist es, was wir mit dem längeren Bezug des Arbeitslosengeldes verbinden. Fördern und Fordern, die Aktivierung steht bei uns im Mittelpunkt. Das ist sozial gerecht, und das ist richtig so. Darum machen wir das.
 
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
 
Wir verstärken die Bemühungen, ältere Menschen in Arbeit zu bringen. Da kann ich an das anknüpfen, was Staatssekretär Franz Thönnes gesagt hat. Wir haben eine vernünftige Nachfolgeregelung für die sogenannte 58er-Regelung gefunden, die nebenbei dazu führt, dass die Statistik zu unseren Ungunsten verändert wird. Bisher war es so, dass jeder mit 58 Jahren erklären konnte, dass er dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen will.
 
(Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aber nicht müsste! Er konnte!)
 
Damit kam er aus der Statistik heraus.
 
Auch Sie, Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, wissen: Der frühere Minister für Wirtschaft und Arbeit Clement hat darauf gedrungen, dass dieses Angebot möglichst vielen Menschen von den Arbeitsagenturen vorgelegt wird. Da haben wir von Ihnen keinen Protest gehört. Jetzt verpflichten wir uns, über 58-Jährigen verstärkt Angebote zu machen, um sie wieder in Arbeit zu bringen. Dezember 2007: Die Menschen konnten sich vom Arbeitsmarkt verabschieden. Januar 2008: Sie können es nicht mehr, und sie bekommen gleichzeitig verstärkt Angebote für den Wiedereintritt in den Arbeitsmarkt. Das ist der Unterschied. Was wir machen, ist richtig, und deswegen gehen wir diesen Weg.
 
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
 
Wir haben uns in diesem Zusammenhang auch darauf verständigt - selbst Sie haben in der Anhörung keinen Sachverständigen gefunden, der dagegen ist -, die Hinzuverdienstgrenze für diejenigen, die eine vorgezogene Altersgrenze in Anspruch nehmen,
 
(Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die halten wir auch für sinnvoll! Jetzt machen Sie es nicht so kleinteilig!)
 
auf 400 Euro zu erhöhen. Wir werden weitere Maßnahmen ergreifen, um Menschen verstärkt in Arbeit zu bringen. Dies ist erneut ein Maßnahmenpaket. Der Erfolg in unserer Politik gibt uns Recht. Die älteren Menschen haben in großen Teilen von dem Aufwuchs an Beschäftigung profitiert. Eine überdurchschnittlich hohe Anzahl älterer Arbeitsloser ist in Beschäftigung gekommen. Unsere Maßnahmen dienen dazu, dass dies weiterhin der Fall ist.
 
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
 
Wir beraten dieses Gesetz heute abschließend. Im letzten Jahr hat die erste Lesung stattgefunden. Wir, die CDU/CSU-Fraktion, haben großen Wert darauf gelegt, dass wir die Regelungen zwar rückwirkend zum 1. Januar in Kraft setzen, dass wir uns aber auch genügend Zeit für ein geordnetes Beratungsverfahren nehmen.
 
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat uns noch bis Montag gute Vorschläge für Änderungen an diesem Gesetzentwurf gemacht. Wir haben das beraten und aufgegriffen. Stellen Sie sich nur einmal vor, wir hätten das im letzten Jahr im Eiltempo durchgezogen! Das, was dabei herausgekommen wäre, wäre ja wie bei Rot-Grün gewesen. Es ist also gut, dass wir uns die Zeit genommen haben, das in einem geordneten Verfahren ausführlich zu beraten. Wir haben ein geordnetes Verfahren gewählt. Wir haben das Gesetz im parlamentarischen Verfahren verbessert. Die Entscheidung ist jetzt reif. Es ist ein gutes Gesetz daraus geworden, und ich bitte dafür um Zustimmung.
 
Vielen Dank.
 
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
 
 
 
Dr. Ralf Brauksiepe: Wir verpflichten uns, über 58-Jährigen verstärkt Angebote zu machen, um sie wieder in Arbeit zu bringen

Foto: Laurence Chaperon
Dr. Ralf Brauksiepe: Wir verpflichten uns, über 58-Jährigen verstärkt Angebote zu machen, um sie wieder in Arbeit zu bringen


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