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27.11.2008

Otto Bernhardt

Erbschaftsteuerreform deutlich verbessert

Rede zur Reform der Erbschaftsteuer




IV.) Zweite und dritte Beratung Bundesregierung
Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts
(Erbschaftsteuerreformgesetz - ErbStRG)
- Drs 16/7918, 16/8547, 16/11075, 16/11107 -
- Bericht des Haushaltsausschusses (8.A)
gemäß §96 der Geschäftsordnung
- Drs 16/11085 -


Frau Präsidentin!
Meine sehr verehrten Damen und Herren!
 
Wir wollen heute das zweite große Steuerreformvorhaben der Großen Koalition verabschieden, nämlich die Erbschaftsteuerreform, nachdem wir im letzten Jahr eine vernünftige Unternehmensteuerreform gestaltet haben, die am 1. Januar dieses Jahres in Kraft getreten ist. Das ist zunächst einmal der Auftrag, vor dem wir stehen.
 
   Ich korrigiere den von mir sehr geschätzten Finanzminister nur ungern: Nicht durch das Bundesverfassungsgericht, sondern durch den Koalitionsvertrag von 2005 wurde der erste Anstoß für diesen Gesetzentwurf gegeben,
 
(Dr. Norbert Röttgen (CDU/CSU): Jawohl!)
 
in dem wir gesagt haben, dass wir den Übergang eines Unternehmens auf die nächste Generation steuerlich günstiger gestalten wollen, um Arbeitsplätze zu sichern. Das war der Ausgangspunkt unserer Überlegungen.
 
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
 
   Das Bundesverfassungsgericht hat dann gesagt, das jetzige Gesetz sei verfassungswidrig, weil unterschiedliche Vermögensteile unterschiedlich bewertet würden. Ich bin kein Jurist, aber es ist natürlich einleuchtend, dass es mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung nicht übereinstimmt, wenn man Geldvermögen mit 100 Prozent, Immobilien mit 60 Prozent, Betriebsvermögen mit 35 Prozent und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft mit 10 Prozent bewertet.
 
Jetzt hat das Gericht die für uns alle sicher unangenehme, aber wahrscheinlich richtige Entscheidung getroffen, dass das gesamte Vermögen zunächst einmal mit dem gemeinen Wert in die Bemessungsgrundlage aufgenommen werden muss. Wenn tolle Juristen vom gemeinen Wert sprechen, hat jeder den Eindruck, man könne ihn leicht ermitteln. Das kann man aber nicht. Der gemeine Wert ist nämlich der, den ein Vermögensgegenstand hat, wenn er an dem Tag, an dem der Erbfall oder der Schenkungsfall eintritt, verkauft wird. Da das aber nur sehr selten der Fall ist, muss man sich diesem Wert annähern. Das führt zu Bürokratie, meine Damen und Herren von der FDP. Es gibt keine andere Möglichkeit, als hierfür Annäherungskriterien zu schaffen.
 
Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt:
Herr Bernhardt, der Kollege Beck möchte Ihnen eine Zwischenfrage stellen.
 
Otto Bernhardt (CDU/CSU):
Gerne.
 
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Herrn Bernhardt, ich hätte die Frage vorhin gerne schon dem Finanzminister gestellt; er hat sie jedoch nicht zugelassen. Ausgangspunkt dieser Reform ist - das ist klar - das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Das hat uns aufgegeben, unterschiedliche Vermögensarten bei der Besteuerung gleich zu behandeln.
   Nun habe ich den Eindruck, dass sich die Koalition durch die Starnberger-Villen-Regelung ein neues verfassungsrechtliches Problem genau dieser Art in das Gesetz geholt hat. Sie besteuern nämlich jetzt bei der Weitervererbung Immobilienvermögen wieder anders als Geldvermögen. Nehmen wir die beiden folgenden Beispiele:
   Es gibt einen Erbfall innerhalb einer Ehe. Da werden ein Haus im Wert von 500 000 Euro und Geldvermögen in Höhe von 500 000 Euro vererbt.
 
(Zuruf von der CDU/CSU: Frage!)
 
In das Haus regnet es hinein. Das Dach muss dringend repariert werden. Das Geld, das vererbt wird, wird dringend zum Erhalt der Immobilie, die später selbst genutzt werden soll, benötigt und verwendet.
   Im zweiten Fall wird ein gut instandgehaltenes Haus im Wert von 1 Million Euro vererbt. Dies ist völlig steuerfrei, wenn man weiterhin in dem Haus wohnt.
 
(Dr. Guido Westerwelle (FDP): Was soll das? Das ist doch keine Frage!)
 
   Wie wollen Sie das im Hinblick auf den Grundsatz der Gleichheit der Besteuerung - Art. 3 Grundgesetz - rechtfertigen? Haben Sie durch die Starnberger-Villen-Regelung nicht die Fälle für die nächsten Verfassungsbeschwerden in das Gesetz hineingeschmuggelt?
 
Otto Bernhardt (CDU/CSU):
Nein, Herr Kollege. Die Sache ist eindeutig, auch unter rechtlichen Gesichtspunkten. Sie sind nicht Mitglied des Finanzausschusses.
 
(Jörg van Essen (FDP): Er ist ja auch kein Jurist!)
 
Wir haben dort natürlich ausführlich über die Dinge diskutiert. Um es ganz klar zu sagen: Wenn man Aktien im Wert von 1 Million erbt, dann muss man sie zwar höher versteuern, aber man kann sie morgen frei verkaufen. Für das Familienhaus gilt das Privileg nur, wenn man zehn Jahre darin wohnt. Die beiden Dinge können Sie doch nun wirklich nicht miteinander vergleichen. Verfassungsrechtlich habe ich an diesem Punkt keinerlei Bedenken.
 
(Beifall bei der CDU/CSU - Jörg van Essen (FDP): Der Kollege ist eben kein Jurist!)
 
Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt:
Es gibt noch eine Zwischenfrage des Kollegen Niebel.
 
Otto Bernhardt (CDU/CSU):
Aber gerne.
 
Dirk Niebel (FDP):
Vielen Dank, Herr Kollege. Sie haben in Ihrer Antwort gerade einen Aspekt angesprochen, der bisher noch nicht thematisiert worden ist, nämlich dass man im geerbten Haus zehn Jahre lang wohnen bleiben muss, um Erbschaftsteuerfreiheit zu erlangen. Stimmen Sie mir zu, dass dies in einer immer mobiler werdenden Gesellschaft zumindest der Aufruf zu Melderechtsverletzungen sein dürfte und dass gerade bei älteren Menschen, die von der Regelung betroffen sind, das Ausziehen aus dem eigenen Haus im Falle der Pflegenotwendigkeit immer auch dazu führt, dass die Erbschaftsteuer fällig wird, weil man das Haus verkaufen muss, um sich in ein Pflegeheim einkaufen zu können?
 
(Beifall bei der FDP)
 
Otto Bernhardt (CDU/CSU):
Es ist schade, dass Kollegen zum Teil über das Gesetz nicht informiert sind. Der Kollege Solms hat es uns vorgeworfen. Er sollte sich an seine eigenen Kollegen wenden.
 
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)
 
   Natürlich haben wir von der Großen Koalition eine Härtefallregelung eingeführt, die den Fall berücksichtigt, dass jemand ins Pflegeheim muss.
 
(Zuruf von der FDP: Welche Pflegestufe?)
 
Sie glauben doch nicht, dass die CSU diesen Vorschlag ohne eine solche besondere Regelung in die Verhandlungen eingebracht hätte.
 
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU - Abg. Dirk Niebel (FDP) meldet sich zu einer weiteren Zwischenfrage)
 
- Ich glaube, wir brauchen die Diskussion jetzt nicht fortzusetzen.
 
Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt:
Herr Niebel, Herr Bernhardt möchte eine weitere Zwischenfrage nicht zulassen. Bitte schön, Herr Bernhardt.
 
Otto Bernhardt (CDU/CSU):
Ich möchte im Interesse der Beschleunigung der Debatte jetzt mit meiner Rede fortfahren. Ich glaube, es geht zum Teil um Dinge, die wir im Ausschuss diskutieren können. Wir sollten das Plenum hiermit nicht unnötig strapazieren.
 
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD - Dr. Hermann Otto Solms (FDP): Wir strapazieren uns gern!)
 
   Ich sage zunächst einmal: Der Gesetzentwurf, den wir im Februar dieses Jahres in erster Lesung beraten haben, war in der CDU/CSU-Fraktion nicht mehrheitsfähig. Das haben wir schon in der ersten Lesung zum Ausdruck gebracht.
 
   Wir haben deshalb so lange beraten müssen, weil es zwischen den Fraktionen - das kann man in aller Offenheit bekennen - und auch innerhalb der Fraktionen sehr unterschiedliche Auffassungen gab. Es gab eine Reihe von Sozialdemokraten - ich kritisiere das nicht, sondern stelle es fest -, die das Erbschaftsteueraufkommen durch das Gesetz deutlich erhöhen wollten. Von 10 Milliarden Euro war auf Ihrem Parteitag die Rede. Es gab und gibt andere bei uns, die die Erbschaftsteuer mit Hinweis auf Österreich, Schweden und andere ersatzlos streichen wollten.
 
(Beifall bei Abgeordneten der FDP)
 
- Die FDP klatscht jetzt wieder an der völlig falschen Stelle; denn sie will die Erbschaftsteuer nicht abschaffen. Sie hat einen Parteitagsbeschluss gefasst, die Erbschaftsteuer den Ländern zu übertragen. Die FDP reist zwar durch Deutschland und kündigt dem Mittelstand an, dass sie die Erbschaftsteuer abschaffen will, aber in Wirklichkeit haben Sie einen Parteitagsbeschluss gefasst, diese Steuer den Ländern zu übertragen.
 
(Joachim Poß (SPD): Die kennen ihre eigene Beschlusslage nicht!)
 
   Solche Auffassungen gibt es auch bei uns; aber sie waren schon in den Ländern nicht mehrheitsfähig. Wir müssen uns gar nicht damit beschäftigen. Die Länder wollten das nicht. Am Anfang wollte das übrigens auch Bayern nicht. Inzwischen gibt es vielleicht zwei oder drei Länder, die dafür sind. Ich stelle aber einmal die kritische Frage, ob es in einer Zeit, in der wir europäisches Recht vereinheitlichen wollen, sinnvoll wäre, 16 unterschiedliche Erbschaftsteuerrechte in Deutschland zu schaffen, wo viele Firmen in mehreren Bundesländern tätig sind. Ich glaube, das wäre kein Beitrag zur Entbürokratisierung.
 
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
 
   Dann hat sich der Bundesrat damit beschäftigt. Wir beraten das Thema für den heute nicht anwesenden Bundesrat. Aber Sie haben recht, Herr Minister: Die Vertreter des Bundesrates sitzen sicherlich alle zu Hause und freuen sich, dass wir die harte Arbeit machen und sie anschließend 4 Milliarden Euro bekommen. Bei dieser Gelegenheit weise ich darauf hin, dass auch andere aufmerksam die Debatte verfolgen. Das sind die qualifizierten Mitarbeiter des Ministeriums, die zum Teil rund um die Uhr gearbeitet haben. Mein Kompliment! Auch ihnen sollte man Danke schön sagen.
 
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
 
   Der Bundesrat hatte 35 Änderungswünsche. Dann folgte ein Anhörungsverfahren, in dem viele Dutzend Änderungswünsche geäußert wurden. Daraufhin haben sich die Berichterstatter - Herr Pronold und ich - zusammengesetzt, und wir haben beraten, welche dieser Änderungswünsche wir gemeinsam umsetzen können. Angesichts der Tatsache, dass wir uns in diesen Gesprächen auf 40 Änderungen geeinigt haben, kann man nicht sagen, dass sich die SPD nicht bewegt hat; denn fast alle dieser Änderungswünsche kamen von unserer Seite. Insofern sage ich herzlichen Dank. Wir hätten die Änderungen nicht ohne den Koalitionspartner geschafft.
 
   All die kritischen Punkte - von der Fortführung des Betriebs über 15 Jahre bis zur Bürokratisierung durch die Dynamisierung und zur Doppelbelastung - haben wir geklärt. Auch der geforderte branchenabhängige Kapitalisierungssatz wurde von uns aufgenommen.
 
   Wir haben fast alle der 35 Anregungen des Bundesrates berücksichtigt. Dennoch gibt es in meiner Fraktion unterschiedliche Auffassungen. Die Mehrzahl wird zwar zustimmen - einige wenige wahrscheinlich nicht -, aber es gibt zwei Kritikpunkte von unserer Seite. Darauf will ich schon deshalb eingehen, weil der Kollege Solms eine Familiendebatte geführt hat, die - vorsichtig ausgedrückt - unredlich war.
 
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)
 
   Ein Kritikpunkt ist der berechtigte Hinweis vieler - übrigens in allen Fraktionen -, dass das Ganze ein bisschen bürokratischer geworden ist. Aber das liegt im Verfassungsgerichtsurteil begründet. Es ist zwar leichter, wie bisher Bilanzwerte zugrunde zu legen - man braucht nur die Bilanz einzusehen -, aber das Verfahren ist ungerecht. Wir müssen uns dem gemeinen Wert nähern. Das ist mit mehr Bürokratie verbunden. Das ist aber nicht unsere Schuld, sondern ergibt sich aus dem Verfassungsgerichtsurteil und dem Gerechtigkeitsgebot.
 
   Der zweite Kritikpunkt, der in der Tat zu lebhaften Diskussionen geführt hat, betrifft die Frage, warum es keine unterschiedlichen Steuersätze und Freibeträge in den Steuerklassen II und III gibt. Aber hier machen es sich wieder einige zu leicht oder gehen davon aus, dass die Mehrheit es nicht besser weiß. Geschwister, nicht nur Neffen - die sogenannten weitläufigen Verwandten - gehören auch heute im Erbschaftsteuerrecht nicht zur Kernfamilie. Zur Kernfamilie gehören Ehepartner, Kinder und Enkelkinder. Hieran ändern wir nichts, Herr Solms. Unser Familienbild ist nicht erschüttert. Es bleibt so, wie es heute ist, um das ganz klar zu sagen.
 
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)
 
Heute gilt für Geschwister, Nichten und Neffen ein Freibetrag in Höhe von nur 10 300 Euro. Diesen verdoppeln wir nun. Ein Stück weit sorgen wir also für Verbesserung. Ich stimme Ihnen sicherlich zu: Das ist zu wenig. Das rechtfertigt aber nicht Ihre These, dass wir unser Familienbild aufgeben. Nein, das tun wir mit Sicherheit nicht. Im Gegenteil: Gerade die Kernfamilie schützen wir mit diesem Gesetz. Das sieht man insbesondere an den Regelungen zur privat genutzten Wohnimmobilie.
 
   Unfair ist aber auch, zu sagen - ich kritisiere nicht gern eigene Leute; aber ich war bei allen Verhandlungen dabei -: Letztlich ist eine Differenzierung der Steuerklassen II und III an den Sozialdemokraten gescheitert. - Uns lagen Modelle vor, wonach 100 Millionen Euro von der Steuerklasse II in die Steuerklasse III verschoben worden wären. Aber das haben die Sozialdemokraten mit Auflagen verbunden, die wir nicht übernehmen konnten. Herr Kollege Pronold, Sie haben gesagt: Ich kann den Schritt mitgehen, wenn ihr die eingetragenen Lebensgemeinschaften nicht nur beim Freibetrag, sondern auch in der Steuerklasse gleich behandelt. - Dies war aber in meiner Fraktion nicht mehrheitsfähig. Das ist also gescheitert, weil es hier grundlegende Unterschiede gibt. Aber ich sage sehr deutlich: Dies wird einer der ersten Punkte sein, der bei einer eventuellen Novellierung ganz oben auf unserer Tagesordnung steht.
 
   Ich sage noch etwas zum Steueraufkommen. Wenn wir nichts im Erbschaftsteuerrecht änderten, dann bekämen wir in den nächsten Jahren mehr Geld; Sie müssen sich nur die mittelfristige Finanzplanung anschauen. Das ist völlig klar: Wir haben in Deutschland - Gott sei Dank - seit über 60 Jahren Frieden. Das bedeutet, dass Vermögen entstanden sind, die vererbt werden können. Das heißt, das Erbschaftsteueraufkommen steigt automatisch, selbst wenn wir keine Steuererhöhungen vornehmen. Sie steigt nach neuem Recht genauso wie nach altem; denn wir haben uns auf Aufkommensneutralität geeinigt.
 
   Ich will deutlich sagen, wer die Gewinner und die Verlierer dieser Erbschaftsteuerreform sind. Die Gewinner sind die Firmen, auch wenn diese uns das zurzeit zum großen Teil nicht danken. Aber das Handwerk und die Landwirtschaft haben sich schon bedankt; andere werden sicherlich folgen. Wir erleichtern den Übergang der Betriebe auf die nächste Generation und sichern Arbeitsplätze. Das ist der erste Punkt.
 
   Der zweite Punkt ist: Die engere Familie wird trotz höherer Bewertungen im Durchschnitt nicht schlechter behandelt als heute. Die engere Familie, Ehepartner, Kinder und Enkelkinder, zahlt im Durchschnitt nicht mehr.
 
(Florian Pronold (SPD): Deutlich weniger!)
 
Da wir uns aber auf Aufkommensneutralität geeinigt haben - und die Firmen etwas weniger belastet werden; bei der engeren Familie wird es plus/minus null sein -, bedeutet das nach Adam Riese, dass wir bei den weitläufigen Verwandten und den Nichtverwandten gewisse Steuererhöhungen vornehmen; das ist Fakt.
 
   Lassen Sie mich ein paar Zahlen nennen, damit die Diskussion versachlicht wird. Über 90 Prozent aller Deutschen zahlen heute bei Schenkungen und Erbschaften keine Steuern. Das wird auch in Zukunft so bleiben. Das Problem ist aber: 7 Prozent zahlen tatsächlich Steuern. 70 Prozent hoffen, irgendwann etwas zu erben, und befürchten, dann Steuern zahlen zu müssen. Deshalb interessieren sich schrecklich viele, die überhaupt nicht betroffen sind, für dieses Thema.
 
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)
 
75 Prozent aller Firmen werden beim Übergang auf die nächste Generation überhaupt keine Steuern mehr zahlen. Handwerksbetriebe und landwirtschaftliche Betriebe fallen zu über 90 Prozent heraus.
 
Bei der nächsten Zahl habe ich den Eindruck, dass sie zu Verwirrung führt: Ein anerkannter Steuerwissenschaftler kommt in einer Untersuchung zu dem Ergebnis, dass neun von zehn Firmen, die heute Erbschaftsteuer zahlen müssten, durch das neue Recht bessergestellt werden. Aber diese Firmen kommen nicht zu mir und sagen Danke. Die 10 Prozent, die mehr zahlen müssen, kenne ich inzwischen alle, glaube ich. In der Tat handelt es sich dabei um ganz große Familienunternehmen. Diesen haben wir aber nun mit der totalen Steuerfreiheit eine Tür geöffnet. Natürlich stellen die 10 Prozent Verwaltungsvermögen eine Grenze dar. Aber diese Firmen sind sehr innovativ. Sie ahnen nicht, wie schnell sie ihre Beteiligungen und Verwaltungsvermögen in andere Gesellschaften überführen und die Möglichkeit der Steuerfreiheit nutzen. Auch hier sind Sorgen nicht angebracht.
 
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
 
   Lassen Sie mich abschließend feststellen: Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein fairer Kompromiss innerhalb der Großen Koalition. Alle Betroffenen haben hier konstruktiv mitgearbeitet. Dafür möchte ich mich bedanken. Ich kann heute nur empfehlen, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. Angesichts der politischen Rahmenbedingungen ist er das Beste, was möglich und mehrheitsfähig ist.
 
   Danke schön.
 
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
 
Otto Bernhardt: Die Gewinner sind die Firmen

Foto: Markus Hammes
Otto Bernhardt: Die Gewinner sind die Firmen


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