IV.) Zweite und dritte Beratung Bundesregierung
- Bericht des Haushaltsausschusses (8.A)
gemäß §96 der Geschäftsordnung
- Drs
16/11085 -
Frau Präsidentin!
Sehr geehrte Damen und Herren!
Herr Thiele, gemessen am Entwurf des Finanzministers vom Februar ist der jetzige Gesetzentwurf ein Riesenfortschritt. Die Veränderungen des Gesetzentwurfs tragen ganz klar die Handschrift der Union und insbesondere die der CSU.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU - Florian Pronold (SPD): Insbesondere der Kollege Fahrenschon hat mitgewirkt!)
Wir haben Wort gehalten: Der Erbe, der das Unternehmen zehn Jahre fortführt und Arbeitsplätze sichert, wird von der Steuer befreit. Wir haben ebenso Wort gehalten: Der Ehepartner erhält das privat genutzte Haus bzw. die privat genutzte Wohnung steuerfrei, und es wird nicht notwendig sein, dass er das Haus bzw. die Wohnung verkauft, um Steuern zu zahlen.
(Dirk Niebel (FDP): Sie werden sich in Bayern noch umsehen! Das wird alles gegen Sie verwendet!)
Wir haben Respekt vor der Lebensleistung der Bürger und verstehen uns als Partei der Familie und des Eigentums. Sie können sich sicherlich vorstellen, dass die Verhandlungen - insbesondere die mit dem Kollegen Pronold - einfach aufgrund unterschiedlicher Grundauffassungen und Verständnisse der Gesellschaftspolitik in der Tat nicht immer einfach waren.
(Florian Pronold (SPD): Das stimmt! Das ist der einzige Punkt, in dem ich Ihnen recht gebe!)
Nichtsdestotrotz haben wir zwingend für Verbesserungen geworben, und im Ergebnis haben wir diese Verbesserungen auch durchgesetzt.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Sehr geehrte Damen und Herren, zunächst zur betrieblichen Erbschaftsteuer. Unser Anliegen war es seit Jahren, den Generationswechsel im Mittelstand zu erleichtern. Wir haben deswegen - insbesondere wieder als CSU - bereits vor Jahren das Abschmelzmodell vorgeschlagen.
(Florian Pronold (SPD): Ach!)
Wer das Unternehmen fortführt, soll steuerfrei erben können, damit Arbeitsplätze gesichert werden. Herr Thiele, im Übrigen hat die FDP auf ihrem Parteitag 2004 ein analoges bzw. ähnliches Modell - eben auch ein Abschmelzmodell - beschlossen.
(Carl-Ludwig Thiele (FDP): 2002; das stimmt!)
Herr Thiele, deswegen haben Sie hier in der ersten Lesung - wie wir im Übrigen auch - zu Recht Verbesserungen für den Mittelstand eingefordert. Der Regierungsentwurf war in der Tat unzureichend.
(Dirk Niebel (FDP): Und jetzt soll er gut sein?)
Ich behaupte aber, dass wir Stand 27. November 2008 weit mehr Verbesserungen durchgesetzt haben, als Sie damals, im Februar, bei der ersten Lesung überhaupt eingefordert haben.
Sie haben in Ihrer Rede im Februar eine Verkürzung der Behaltensfrist und eine Nachbesserung bei der Stundungsregel eingefordert. Das war alles, was Sie damals an konkreten Veränderungsvorschlägen eingebracht haben.
(Hartmut Koschyk (CDU/CSU): Hört! Hört! - Dr. Guido Westerwelle (FDP): Wir haben ein ganz anderes Konzept!)
Beides ist heute in Gänze erfüllt. Wir haben weit mehr für den Mittelstand getan, als Sie damals gefordert haben.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU - Dr. Peter Ramsauer (CDU/CSU): Sehr gut herausgearbeitet!)
Für Unternehmen mit einem Wert von bis zu 1 Million Euro muss man aufgrund der Freibeträge auch nach dem Sieben-Jahres-Modell künftig keine Erbschaftsteuer zahlen. Das sind Dreiviertel der deutschen Unternehmen. Auch für die größeren Unternehmen kann eine Freistellung von 100 Prozent erreicht werden, wenngleich man dafür in der Tat höhere Auflagen erfüllen muss. Herr Thiele, es ist absurd, diese Erfolge als mittelstandsfeindlich zu bezeichnen. Das ist eine dramatische Verbesserung gegenüber dem geltenden Recht.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Wir haben den Gesetzentwurf in vielen Punkten für den Mittelstand substanziell verbessert: Wir haben die Behaltensfrist von 15 auf 7 Jahre verkürzt. Wir haben die Geltungsdauer der Lohnsummenregel von zehn Jahre auf sieben Jahre verkürzt. Die Lohnsumme wird, anders als geplant, nicht jedes Jahr, sondern nur einmal am Ende der Behaltensfrist überprüft. Auch hinsichtlich der Verpachtungen ist jetzt eine umfassende Verschonung vorgesehen.
(Florian Pronold (SPD): Falsch!)
Es gibt sowohl bei der Lohnsumme als auch bei der Behaltensfrist kein Fallbeil mehr.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Die Steuerschuld wird jährlich abgeschmolzen, wie wir das immer wollten. Das war im Übrigen auch eine der wichtigsten Forderungen bzw. Bitten aus der Wirtschaft. Der Erbe kann zwischen sieben Jahre Behaltensfrist und 85 Prozent Steuerfreiheit und zehn Jahre Behaltensfrist und 100 Prozent Steuerfreiheit wählen.
Wir haben die Doppelbesteuerung - Einkommensteuer und Erbschaftsteuer - für die ersten Jahre gestrichen. Wir haben die Indexierung der Lohnsumme gestrichen. Auch das war eine weitere dringende Bitte der Wirtschaft.
(Florian Pronold (SPD): Die Lohnsumme ist jetzt höher als früher! - Abg. Carl-Ludwig Thiele (FDP) meldet sich zu einer Zwischenfrage)
- Gerne.
Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt:
Herr Kollege Thiele, bitte schön.
Carl-Ludwig Thiele (FDP):
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. - Sie haben mich angesprochen, Herr Kollege. Daher möchte ich Sie doch einmal auf die Baden-Badener Erklärung der 170 Familienunternehmen - das sind bekannte Familienunternehmen in Deutschland - ansprechen. Dort heißt es:
„Gerade die aktuelle Finanzkrise zeigt, wie schwierig, ja unerfüllbar die im bisher bekannt gewordenen Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen und Auflagen sind, deren Einhaltung den Familienunternehmen über sieben oder gar zehn Jahre hinweg aufgezwungen werden soll. „
Weiter heißt es:
„Hinzu kommt, dass von den vorgesehenen Entlastungen weite Teile der Familienunternehmen ausgeschlossen werden. Alleine die neu hinzugefügten Bedingungen, die Erleichterung nur zu gewähren bei einer maximalen Verwaltungsvermögensgrenze von 10 Prozent oder die Mindestbeteiligungsgrenze von 25 Prozent bei Kapitalgesellschaften, führen dazu, dass die Entlastung für viele zwar auf dem Papier, aber nicht in der Realität greifen wird.“
Das ist genau mein Vorwurf. Ich bestreite nicht, dass optisch Verbesserungen erreicht worden sind. Ich bestreite aber, dass diese Verbesserungen tatsächlich bei den Familienbetrieben in entsprechender Form ankommen werden.
(Beifall bei der FDP - Zuruf von der SPD: Frage!)
Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt:
Herr Rupprecht, ich würde gerne noch die Zwischenfrage von Herrn Ramsauer anschließen; dann können Sie beide zusammen beantworten.
Dr. Peter Ramsauer (CDU/CSU):
Frau Präsidentin, ich möchte den Kollegen Rupprecht fragen, ob ihm bekannt ist,
(Klaus Uwe Benneter (SPD): Eine Stützfrage!)
dass den 170 Familienunternehmen, von denen gerade die Rede war, diese Baden-Badener Erklärung zu einem Zeitpunkt vorgelegt worden ist - dies geschah mit dem Ziel, ihr Einverständnis dafür einzuholen, dass ihr Name darunter gesetzt wird -, zu dem die 170 überhaupt nicht über die Einigungen Bescheid wussten, die in der Koalitionsspitze am 6. November erzielt worden sind.
(Dr. Guido Westerwelle (FDP): So wird es immer sein: Wenn das Volk sich beklagt, ist es zu doof!)
Es ist nämlich ein kleiner Betrug, der mit dem Namen dieser 170 ehrbaren Familienunternehmen betrieben worden ist.
(Beifall bei der CDU/CSU - Dr. Guido Westerwelle (FDP): Die sind alle zu doof für euch!)
Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt:
Jetzt geben wir Herrn Rupprecht die Gelegenheit, auf beide Fragen zu antworten, und beide Herren stehen in voller Schönheit vor uns.
Albert Rupprecht (Weiden) (CDU/CSU):
Was die Frage des Kollegen Ramsauer angeht, so lernt man immer gerne vom Vorsitzenden der Landesgruppe dazu. Ich wusste das nicht. Aber das erklärt natürlich vieles.
Zum Zweiten. Herr Thiele, ich habe größtes Verständnis dafür, dass die großen Familienunternehmen weitere Forderungen haben. Ich werde nachher noch auf einzelne kritische Punkte eingehen. Aber Sie müssen doch zugestehen, dass es, gemessen am jetzigen Rechtzustand, auch für die großen Familienunternehmen substanziell eine wesentliche Verbesserung ist.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt:
Sind Sie mit der Beantwortung fertig?
Albert Rupprecht (Weiden) (CDU/CSU):
Das war die Antwort.
Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt:
Das war die Antwort. Herr Thiele möchte Ihnen gerne eine weitere Frage stellen. Eine würde ich jetzt noch zulassen.
Carl-Ludwig Thiele (FDP):
Ich bedanke mich sehr, Frau Präsidentin. - Herr Kollege Ramsauer, ich darf zitieren.
(Zurufe: Frage!)
Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt:
Eine Zwischenfrage können Sie stellen.
Carl-Ludwig Thiele (FDP):
Frage an den Kollegen Rupprecht: Herr Kollege Rupprecht, die Baden-Badener Erklärung datiert vom 8. November. Das war also nach der Einigung, Herr Kollege Ramsauer.
(Dr. Peter Ramsauer (CDU/CSU): Die wussten es nicht!)
- Die wussten es nicht, sagen Sie. Das kann doch überhaupt nicht sein; denn die Regelung bezüglich der sieben und zehn Jahre ist in der Erklärung ausdrücklich genannt. Sie aber gab es vor der Einigung gar nicht. Sie wurde erst am 7. November in der Koalition vereinbart. Also bezieht sich die Erklärung genau darauf.
(Christine Scheel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir sollten die Sitzung einmal unterbrechen und den Finanzausschuss einberufen! - Weitere Zurufe)
- Melden Sie sich doch. - Insofern möchte ich Sie fragen, ob Sie es für sachgerecht halten, diese Erklärung in der Form abzutun, wenn doch genau auf die Regelung Bezug genommen worden ist, zu der Sie hier vortragen.
Albert Rupprecht (Weiden) (CDU/CSU):
Herr Thiele, wir nehmen die Sorgen und die Anliegen der großen Familienunternehmen insgesamt sehr ernst, weil die Unternehmen für die wirtschaftliche Substanz unseres Landes von außerordentlicher Bedeutung sind. Ich wiederhole: Auch für die großen Familienunternehmen gibt es unter dem Strich substanzielle Verbesserungen. Wir können gerne über einzelne Details reden. Wir werden auch in den nächsten Jahren über einzelne Details und über Nachbesserungen reden. Aber Sie müssen anerkennen, dass es auch für die großen Familienunternehmen unterm Strich zu einer Verbesserung kommt.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Herr Thiele, summa summarum haben wir weit mehr Verbesserungen gegenüber dem Entwurf durchgesetzt, als Sie es im Februar überhaupt zu fordern gewagt haben. Ich sage auch ganz klar: Diese Änderung gäbe es nicht ohne die Union und vor allem ohne die CSU.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Von den Wirtschaftsverbänden und vom Handwerk wird klar anerkannt, dass die CSU einen erheblichen Beitrag zum Wohle der Wirtschaft in unserem Land geleistet hat. Auch in der Landwirtschaft und in der Forstwirtschaft müssen künftig nur wenige Großbetriebe Erbschaftsteuer zahlen.
Wir haben auch durchgesetzt, dass Verpachtung nicht schädlich ist. Auf dieser Grundlage können die Höfe vernünftig an die Erben übergeben werden. Das ist ein wichtiger Erfolg für die ländlichen Räume. Auch das wäre ohne das Engagement der CSU und insbesondere ohne die Hartnäckigkeit von Peter Ramsauer, Erwin Huber und Horst Seehofer nicht möglich gewesen.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Bürgerliche Politik heißt für uns Nachhaltigkeit undGenerationendenken. Bürgerliches Denken heißt: Eltern vertrauen den Kindern das Erbe an, und die Kinder erhalten das Erbe und führen es fort.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Trotz aller Verbesserungen gibt es in dem Gesetzentwurf - das gestehe ich zu, Herr Thiele - auch kritische Punkte. Deswegen hatten viele Kollegen in der Union die Hoffnung, dass wir die Erbschaftsteuer abschaffen können.
Kritisch ist erstens, dass das Erbschaftsteuerrecht nicht einfacher, sondern komplizierter und komplexer wird. Es ist ein komplexer Gesetzentwurf mit vielen detaillierten Regelungen.
Kritisch ist zweitens in der Tat die Definition bzw. Abgrenzung des Verwaltungsvermögens. Zum Beispiel ist zu kritisieren, dass Aktienanlagen bei Pensionsrückstellungen als schädliches Verwaltungsvermögen definiert sind, obwohl wir eigentlich die betriebliche Altersvorsorge fördern wollen.
Sehr kritisch ist, dass die Vermietung von Gewerbeimmobilien als Verwaltungsvermögen definiert ist.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Es kommt in Einzelfällen bei Immobilienunternehmern zu schwerwiegenden Belastungen. Daran gibt es nichts zu beschönigen.
Solange man aber bei diesem Erbschaftsteuersystem bleibt, geht kein Weg daran vorbei, dass man die Trennlinie zwischen Verwaltungsvermögen und Betriebsvermögen ziehen muss. Andernfalls kommt es zu schwierigen Steuergestaltungen.
In den Verhandlungen ging es letztendlich um die Frage, ob eine großzügige Abgrenzung erfolgt. Das war einer der ständigen Konfliktpunkte in den Verhandlungen mit der SPD. Wir wollten vieles großzügig abgrenzen. Wir wollten, dass vieles nicht zum schädlichen Verwaltungsvermögen zählt. Die SPD hingegen wollte - Sie können das anhand der Rede des Kollegen Pronold nachvollziehen -, dass möglichst vieles als schädliches Verwaltungsvermögen deklariert wird.
(Eduard Oswald (CDU/CSU): Das Präsidium ist nicht auf der Höhe der Zeit!)
Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt:
Herr Kollege, möchten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Pronold zulassen?
Albert Rupprecht (Weiden) (CDU/CSU):
Ja.
Florian Pronold (SPD):
Ist Ihnen bewusst, Herr Kollege, dass, als wir zum Beispiel beim Jobgipfel mit Herrn Faltlhauser - dem damaligen Finanzminister - und Herrn Fahrenschon - damals noch CSU-Bundestagsabgeordneter - die ersten Fragen zur Abgrenzung von Verwaltungsvermögen beraten haben, die Vorschläge für die härtestmögliche Abgrenzung bei dem ursprünglichen Modell aus dem bayerischen Finanzministerium kamen?
Albert Rupprecht (Weiden) (CDU/CSU):
Herr Kollege Pronold, ich bitte um Verständnis, dass ich mir als frei gewählter Parlamentarier das Recht herausnehme, auch Vorschläge eines bayerischen Finanzministers, der Bundesregierung und des Bundesfinanzministers im parlamentarischen Verfahren zu ändern und mir eine eigene Meinung zu bilden.
(Beifall bei der CDU/CSU - Eduard Oswald (CDU/CSU): Bewahre dir diese Souveränität!)
Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt:
Jetzt gäbe es noch eine Zwischenfrage der Kollegin Hendricks. Möchten Sie die auch noch zulassen?
(Joachim Poß (SPD): Versuchen wir es doch mal mit der Wahrheit! - Gegenruf von der CDU/CSU: Die gibt es auch! - Hartmut Koschyk (CDU/CSU): Aber auch jetzt keine Frage zum SPD-Vermögen! Die wollen wir hier nicht gestellt haben! Das ist unnötig!)
Albert Rupprecht (Weiden) (CDU/CSU):
Gerne.
Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt:
Frau Hendricks, bitte schön.
Dr. Barbara Hendricks (SPD):
Herr Kollege Rupprecht, sind Sie mit mir der Auffassung, dass es selbstverständlich das Recht eines frei gewählten Abgeordneten ist, Vorschlägen aus dem bayerischen Finanzministerium nicht zu folgen? Aber sind Sie zugleich mit mir der Auffassung, dass es nicht zuträglich ist, Herrn Pronold etwa sozusagen schädliche SPD-Abgrenzungen vorzuhalten, die in Wirklichkeit aus dem CSU-geführten Finanzministerium kamen?
Albert Rupprecht (Weiden) (CDU/CSU):
Frau Kollegin, der Kollege Pronold hat bei den Verhandlungen in den letzten Wochen und Monaten auf eine schärfere Abgrenzung gedrängt. Das ist Fakt. So ist die Sachlage.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Ich kann nur aus den Besprechungen berichten, bei denen ich dabei war,
(Dr. Peter Struck (SPD): So viele waren das nicht!)
und über das, was ich erlebt habe.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Zurück zu den kritischen Punkten. Kritisch ist für uns in der Tat, dass die SPD nicht bereit war, bei der Lohnsumme eine Härtefallregelung einzuführen. Im Jahr 2008 weiß kein Unternehmer, ob er in den nächsten zehn Jahren die Beschäftigten halten kann. Auch wenn er selbst einen Spitzenjob macht, kann es durchaus sein, dass die Konjunktur ihn zu Entlassungen zwingt.
(Jörg van Essen (FDP): So ist es!)
Wir haben als CSU deswegen klargemacht, dass wir in der nächsten Legislaturperiode eine Änderung dieses Punktes wollen.
Viele von uns in der Unionsfraktion haben immer wieder darüber nachgedacht, ob und wie wir die Erbschaftsteuer ganz abschaffen können, um das Steuersystem zu vereinfachen. Bei der abschließenden Bewertung war aber auch klar: Wer die Abschaffung will, muss letztendlich sagen, woher die 4 Milliarden Euro Erbschaftsteueraufkommen kommen sollen. Ein Vorschlag war, im Gegenzug die Einkommensteuer zu erhöhen. Der Haken ist aber, dass dann Leistungsträger, Arbeiter und fleißige Unternehmer, stärker besteuert werden. Deswegen haben wir nach gründlicher Abwägung beschlossen, an der Erbschaftsteuer festzuhalten.
Lassen Sie mich zur privaten Erbschaftsteuer kommen. Wir haben die persönlichen Freibeträge in allen Steuerklassen erhöht. Wir haben insbesondere die Freibeträge für Ehepartner, Kinder und Enkelkinder in der Steuerklasse I erhöht. Für die CSU war klar, dass wir beim selbst genutzten Wohneigentum wesentliche Änderungen im Vergleich zum Regierungsentwurf brauchten. Für uns war klar: Wir werden keine Lösung akzeptieren, bei der die Ehefrau nach dem Tod ihres Mannes das Haus verkaufen muss, um die Erbschaftsteuer zu zahlen, das Haus, in dem die Familie 30 Jahre gewohnt hat. Spätestens hier wird klar, wie groß der Unterschied zwischen linker und konservativ-christlicher Politik ist.
(Dr. Barbara Höll (DIE LINKE): So ein Blödsinn!)
Da wurde von den Linken polemisiert, wir wollten die Villenbesitzer in Starnberg schützen.
(Dr. Guido Westerwelle (FDP): Das war Herr Pronold!)
- Ich sagte: von den Linken. Neben der Partei Die Linke gibt es die politische Bezeichnung „die Linken“.
(Dr. Guido Westerwelle (FDP): Und ihr von der SPD regiert mit Linken zusammen! Das ist unerhört! - Joachim Poß (SPD): Sie sind ja ein ganz Heller!)
Der Witwe ist es ziemlich egal, ob das ganz normale Einfamilienhaus in München - dort hat es einen hohen Wert - oder im Bayerischen Wald steht.
(Beifall des Abg. Christian Freiherr von Stetten (CDU/CSU))
Sie bewohnt ein ganz normales Einfamilienhaus, 30 Jahre alt und renovierungsbedürftig. Die Witwe will nicht mehr und nicht weniger als in diesem Haus wohnen bleiben. Das kann sie künftig auch,
(Beifall bei der CDU/CSU)
auch wenn es den linken Neidern in unserer Gesellschaft nicht passt.
Gemessen am Entwurf der Regierung, stellt der vorliegende Gesetzentwurf beim selbst genutzten Wohneigentum einen Quantensprung dar. Der verbliebene Ehepartner kann die ererbte Wohnung oder das ererbte Haus weiter bewohnen, ohne einen Euro Erbschaftsteuer zu zahlen. Kinder haben einen Freibetrag in Höhe von 400 000 Euro. Zusätzlich haben Kinder 200 Quadratmeter Wohnfläche als Freibetrag. Schädlich ist lediglich, wenn das Haus innerhalb von zehn Jahren verkauft, vermietet oder nicht mehr selbst bewohnt wird. In besonderen Situationen ist auch der Auszug nicht steuerschädlich, zum Beispiel wenn die Ehefrau zur Betreuung ins Pflegeheim einzieht.
Der Vorschlag der Union war weitergehend. Wir wollten, dass ausschließlich Verkauf oder Vermietung, aber nicht Leerstand innerhalb dieser zehn Jahre schädlich sind. Wir wollten auch, dass ein berufsbedingter Wegzug innerhalb dieser zehn Jahre unschädlich ist. Beides hat die SPD in den Verhandlungen leider abgelehnt. Dennoch bleibt festzuhalten: Die Erbschaft einer selbst genutzten Wohnimmobilie ist für die Ehefrau steuerfrei und für die Kinder in beinahe allen Fällen steuerfrei. Das ist ein riesiger Erfolg für die Union, gemessen am Entwurf des Finanzministers Steinbrück.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Erben ist kein leistungsloser Erwerb, wie die Linken behaupten. Nein, Erben heißt, Verantwortung für das von den Eltern oder Großeltern Ersparte und Geschaffene zu übernehmen. Ein Unternehmen oder ein Haus zu erben, heißt, Verantwortung zu übernehmen, dies fortzuführen und zu erhalten. Das ist echte Nachhaltigkeit. Eine Gesellschaft, die nicht in Generationen denkt, ist eine arme Gesellschaft; eine Gesellschaft, in der jede Generation wieder von vorne anfängt und alles neu aufbaut, ist eine arme Gesellschaft.
(Joachim Poß (SPD): Es ist verfassungswidrig, was Sie sagen!)
Das ist unsere bürgerliche, konservative Überzeugung, für die wir einstehen.
(Joachim Poß (SPD): Aber bitte nicht verfassungswidrig!)
Deswegen haben wir in beinahe brutaler Hartnäckigkeit weiter auf Veränderungen gedrängt. Wir haben aber auch gezeigt, dass das Parlament etwas bewegen und Regierungsentwürfe abändern kann. Aus der Sicht der Unionsfraktion heißt das nicht, dass wir heute mit Begeisterung zustimmen werden. Steuern sind immer Belastungen. Kurzum: ein notwendiges Übel. Wir werden auch die Umsetzung kritisch verfolgen. Abschließende Einzelfallgerechtigkeit wird es nicht geben. Aber wir werden nachsteuern, wenn es größere Verwerfungen im praktischen Vollzug gibt.
Auf der Agenda bleibt für uns auf jeden Fall die Differenzierung der Steuerklasse II und III. Es ist für uns der härteste Brocken, dass Schwestern und Brüder dieselbe Erbschaftsteuer wie fremde Dritte zu zahlen haben.
(Florian Pronold (SPD): Das hättet ihr haben können!)
Wir haben am vergangenen Donnerstag nochmals versucht, die SPD von einer Differenzierung zu überzeugen. Wir haben dazu einen aufkommensneutralen Vorschlag vorgelegt, den der Kollege Pronold für die SPD leider abgelehnt hat. Ich kündige schon jetzt an, dass wir in der nächsten Legislaturperiode hier eine Änderung erreichen wollen.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
In diesem Sinne sind wir die letzten Bürgerlich-Konservativen in diesem Deutschen Bundestag, aber wir sind es gerne und aus Überzeugung.
(Beifall bei der CDU/CSU - Dr. Guido Westerwelle (FDP): Deswegen stimmen Sie mit den Linken!)