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(. Sitzung)
Stand: 13.05.2012, 05:15 Uhr
Regierungserklärung der Bundeskanzlerin zur Stabilität der Währungsunion und Debatte zur Übernahme von Gewährleistungen für Griechenland
1,5 Stunden (zzg. ca. 20 Min. Regierungserklärung)
1. Warum überhaupt Hilfen für Griechenland?
Die Stabilität der gemeinsamen Währung Euro ist im ureigensten Interesse Deutschlands. Von der Stabilität des Euro hat insbesondere Deutschland als Exportnation profitiert. Dies hatte und hat positive Effekte auf unsere Beschäftigungs- und Wachstumssituation. Die Union muss sich wie bei der Einführung des Euro versprochen für die Stabilität des Euro einsetzen.
Griechenland befindet sich in einer besonderen finanziellen Krise. Diese ist sicherlich zum einen im Zuge der allgemeinen Wirtschaftskrise entstanden, hat aber zum anderen auch nationale Ursachen. Diese Ursachen beruhen letztlich in eine unzureichende Wettbewerbsfähigkeit Griechenlands. Die Verantwortung Griechenlands für die eigene Situation ist nicht völlig losgelöst zu sehen von den damit verbundenen Wirkungen im Euroraum und auf die deutsche Wirtschaft. Aufgrund der engen wirtschaftspolitischen Verbindungen innerhalb des Euroraums hätte ein möglicher Staatsbankrott Griechenlands erhebliche negative Auswirkungen auf den Finanzplatz Deutschland und auf die deutsche Wirtschaft. Diese negativen Auswirkungen wären für die deutsche Volkswirtschaft und den Bundeshaushalt mit erheblich höheren Kosten verbunden als eine mögliche direkte Hilfe Griechenlands zum jetzigen Zeitpunkt.
2. Bisherige Abstimmungen u.a. mit den europäischen PartnernDie Bundesregierung hat in enger Abstimmung mit den europäischen Partnern, der Europäischen Zentralbank und mit dem IWF in den letzten Wochen intensiv verhandelt. Dabei sind folgende Ergebnisse erzielt worden:
- Die Hilfen für Griechenland sind lediglich als Ultima Ratio zugesichert worden. Insbesondere ist klargestellt worden, dass Griechenland einen erheblichen eigenen Beitrag zur Krisenüberwindung leisten muss. Solange wie irgendwie möglich und verträglich, muss Griechenland ohne Hilfen auskommen. Erste, durchaus in der griechischen Bevölkerung auch als schmerzlich empfundene Umsetzungsmaßnahmen sind von der griechischen Regierung bereits auf dem Weg gebracht worden. Weitere werden in Absprache mit den Euro-Staaten und dem IWF noch folgen müssen.
- Es ist der Bundeskanzlerin gelungen, gegenüber den europäischen Partnern die Inanspruchnahme von IWF-Hilfen durchzusetzen. Dadurch wird die Durchsetzungskraft von Auflagen gestärkt. Darüber hinaus hat dies zu einem finanziellen Beitrag des IWF zur finanziellen Hilfe und damit zu einer Entlastung bei den bilateralen Hilfen geführt.
- Eine immer wieder ins Gespräch gebrachte Transfergemeinschaft wurde dank sachgerechter und konsequenter Verhandlungen der Bundesregierung verhindert. Eine solche Transfergemeinschaft hätte die Anreize für eine sachgerechte Wirtschafts- und Finanzpolitik in den einzelnen Mitgliedsstaaten erheblich abgeschwächt. Die Eigenverantwortung der Mitgliedstaaten bleibt nun trotz der Hilfen erhalten. Es kommt auch in dieser Krisensituation zu keinem Finanztransfer zu Gunsten Griechenlands. Vielmehr werden lediglich Kredite an Griechenland ausgereicht.
3. Aktuelle VerfahrenssituationGemäß den in der Erklärung getroffenen Vereinbarungen muss nun die EU-Kommission und die Europäische Zentralbank in enger Zusammenarbeit mit den internationalen Währungsfonds (IWF) den Mitgliedern der Eurogruppe eine Einschätzung zur finanziellen Situation Griechenlands vorlegen. Dabei sind insbesondere der Zugang zu den Finanzmärkten und die Risiken für die Finanzstabilität der Eurozone insgesamt zu bewerten. Erst wenn anschließend die Mitglieder der Eurostaaten auf dieser Basis einstimmig einen Beschluss fällen, kann das Hilfsprogramm formal aktiviert werden. Dabei werden auch die ausgehandelten Hauptelemente des Kredits wie Auflagen festgelegt (Konditionalität).
Das auf drei Jahre angelegte Hilfspaket soll gemäß der Einigung der Mitglieder der Eurogruppe vom 11. April 2010 einmalige IWF-Hilfen in Höhe von bis zu 15 Mrd. € sowie weitere bilaterale Hilfen der Mitglieder der Eurogruppe für das Jahr 2010 in Höhe von 30 Mrd. € umfassen. Diese bilateralen Hilfen werden anhand des Eigentümerschlüssels an der Europäischen Zentralbank verteilt, so dass der deutsche Anteil bis zu rund 8,4 Mrd. € betragen würde. Gemäß Einigung wird darüber hinaus über den Umfang der finanziellen Hilfen für 2011 und 2012 erst mit den konkreten Vereinbarungen über das Programm entschieden.
Die Kredite an Griechenland sollen in Deutschland über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gegeben werden. Dabei soll der Bund lediglich eine Ausfallbürgschaft für die KfW-Kredite gewähren, mithin werden keine Haushaltsmittel des Bundes benötigt. Damit schützen wir einerseits den deutschen Steuerzahler und stellen andererseits sicher, dass Griechenland die notwendige Hilfe zur Selbsthilfe erhält.