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(. Sitzung)
Stand: 13.05.2012, 05:13 Uhr
Aufnahme von EU-Beitrittsverhandlungen mit Island
75 Minuten
Einvernehmensherstellung von Bundestag und Bundesregierung zum Beitrittsantrag der Republik Island zur Europäischen Union und zur Empfehlung der EU-Kommission vom 24. Februar 2010 zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen
hier: Stellungnahme des Deutschen Bundestages nach Artikel 23 Abs. 3 GG i. V. m. § 10 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union
Die Republik Island hat am 17. Juli 2009 einen Antrag gemäß Artikel 49 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) auf Beitritt zur Europäischen Union (EU) gestellt. Der Rat hat die Europäische Kommission am 27. Juli 2009 nach dem festgelegten Verfahren gebeten, eine Stellungnahme zum isländischen Beitrittsantrag abzugeben. Die Europäische Kommission hat dem Rat am 24. Februar 2010 ihre Stellungnahme (sog. Avis) zugeleitet. Sie empfiehlt in ihren Schlussfolgerungen, Verhandlungen mit Island über den Beitritt zur EU zu eröffnen. Die Bundesregierung teilt diese Auffassung.
Der Vorgang ist parlamentarisch von besonderer Bedeutung, weil nach der neuen Begleitgesetzgebung zum Vertrag von Lissabon der Deutsche Bundestag im Falle neuer Beitritte zur Europäischen Union ein Mitspracherecht hat. § 10 EUZBBG schreibt vor, dass die Bundesregierung vor einer Entscheidung im Rat das Einvernehmen mit dem Deutschen Bundestag herstellen soll. Dieses Einvernehmen wird durch den Antrag der Koalitionsfraktionen hergestellt bzw. bestätigt. Grundlage unserer Entscheidungen waren u. a. der Analysebericht der EU-Kommission zum Avis, zahlreiche Beratungen in der federführenden Arbeitsgruppe Angelegenheiten der Europäischen Union sowie im EU-Ausschuss und mehrere Delegations- und Einzelreisen nach Island in den Monaten März und April 2010.